Läden des Detailhandels im Kanton St.Gallen sollen eine Stunde länger geöffnet sein dürfen, als bisher. Das schlägt die Regierung vor und möchte so die bestehenden Öffnungszeiten an jene in den Nachbarkantonen angleichen. Die Regierung setzt mit dieser Gesetzesanpassung eine Motion des Kantonsrates um.
Das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung vom 29. Juni 2004 sieht in der heute geltenden Fassung vor, dass die Läden des Detailhandels von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen; am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 6 bis 17 Uhr. Die politischen Gemeinden können durch Reglement die Ladenöffnung einmal je Woche bis 21 Uhr zulassen (sogenannter Abendverkauf).
Am 17. Februar 2021 hat der Kantonsrat die Motion 42.20.25 «Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten» gutgeheissen. Die Ladenöffnungszeiten sollen dauerhaft flexibler werden. Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat mit einem III. Nachtrag nun einen Vorschlag, wie das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung angepasst werden könnte.
Die Regierung möchte die heute geltenden Öffnungszeiten moderat ausdehnen. Grund für die moderate Ausdehnung sind die Ergebnisse der Vernehmlassung. Eine weitergehende Flexibilisierung beziehungsweise Aufhebung der Ladenöffnungszeiten ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Ablehnung gestossen.
Die Regierung sieht vor, dass die Läden des Detailhandels am Abend je eine Stunde länger geöffnet sein dürfen, das heisst von Montag bis Freitag bis 20 Uhr und am Samstag beziehungsweise am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr bis 18 Uhr. Im Gegenzug sollen die politischen Gemeinden keinen wöchentlichen Abendverkauf mehr bewilligen können. Was die Sonntagsarbeit betrifft, vertritt die Regierung eine klare Haltung: Sie hält am Grundsatz fest, dass die allermeisten Läden des Detailhandels am öffentlichen Ruhetag geschlossen sind.