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Publiziert am 14.05.2024 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Strassen St.Gallen

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. April 2024, den Bericht sowie die Botschaft und den Entwurf zur Gesetzesänderung der Strassenfinanzierung verabschiedet. Das Geschäft wird dem Kantonsrat zugeleitet. Dieser berät den Entwurf voraussichtlich noch im Jahr 2024.

Die Regierung verabschiedete den Bericht sowie die Botschaft und den Entwurf «Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen und IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben» in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. April 2024. Der Kantonsrat wird voraussichtlich noch dieses Jahr darüber beraten.

Im Januar und Februar 2024 fand die zweite Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf statt. Parteien und Interessensorganisationen äusserten sich zum Vorschlag. Die Rückmeldungen fielen mehrheitlich positiv aus. Die Teilnehmenden der Vernehmlassung konnten die Änderungen der Regierung nachvollziehen und sind mehrheitlich damit einverstanden. Die erste Vernehmlassung zum Geschäft fand 2022 statt.

Die wichtigsten Grundsätze sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.

 

Fahrzeugbesteuerung

Es werden weiterhin die Fahrzeuge selbst besteuert und nicht beispielsweise die Nutzung der Infrastruktur (Road Pricing) oder die Fahrleistung (Mobility Pricing).

Besteuerung nach Gewicht und Leistung

Personenwagen und Motorräder sollen zu rund 70 Prozent nach Gewicht und neu zu rund 30 Prozent auch nach Leistung (PS, Kilowatt) besteuert werden. Die Besteuerung übriger Fahrzeuge (beispielsweise LKW, Traktoren und Anhänger) richtet sich weiterhin ausschliesslich nach dem Gewicht.

Energieeffizienz zahlt sich aus

Energieeffiziente Autos profitieren auch in Zukunft von einem Steuerabzug. Dieser ist aber neu auf vier Jahre begrenzt. Ein Steuerzuschlag für Fahrzeuge der schlechtesten Effizienzklassen finanziert den Steuerabzug.

Strassen finanzieren sich selbst

Die Einnahmen durch die Fahrzeugsteuer sollen die Ausgaben für den Strassenverkehr decken. Die Ausgabenverteilung soll gleichbleiben wie bis anhin. Die Mittel aus der Strassenfinanzierung werden mehrheitlich für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Kantonsstrassen sowie Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr eingesetzt. Auch Lärm-, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Arbeit der Verkehrspolizei werden finanziert. Zudem unterstützt der Kanton die Gemeinden mit werkgebundenen Beiträgen und für Sonderlasten.

Die Botschaft mit allen Anpassungen und ausführlichen Informationen sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 40.24.02 und 22.24.04 hinterlegt.