2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Pflegeinitiative angenommen. Diese soll auch der Kanton St.Gallen umsetzen. In einem ersten Schritt sieht die Regierung eine Ausbildungsoffensive vor. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates unterstützt die geplante Stossrichtung. Sie schlägt jedoch einige Änderungen vor.
Die Pflegeinitiative soll in zwei Etappen umgesetzt werden: Ausbildungsoffensive und direkte Abrechnung (1. Etappe) sowie Arbeitsbedingungen und angemessene Abgeltung (2. Etappe). Die Regierung schlägt im kantonalen Gesetzesentwurf zur Ausbildungsoffensive vor, dass der Kanton ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Ausbildung zur diplomierten Pflegefachfrau oder zum diplomierten Pflegefachmann fördert und finanziert. Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Finanzierungslücken in diesen Bereichen.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Oskar Seger, St.Gallen, beraten. Die Kommission unterstützt die Vorlage grundsätzlich und ist bestrebt, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie beantragt vereinzelte Anpassungen am Entwurf der Regierung.
Ausbildungsbeiträge auch für das dreijährige Pflegestudium
Die Kommission spricht sich für eine Anpassung der Mindest- und Höchstbeiträge aus. Für die Lebensunterhaltskosten pro Ausbildungsjahr schlägt sie wenigstens 20'000 und höchstens 30'000 Franken an Ausbildungsbeiträgen vor. Die Regierung hatte wenigstens 25'000 und höchstens 40'000 Franken vorgeschlagen.
Die vorberatende Kommission begründet diese Anpassung mit der Ungleichbehandlung anderer Berufsgruppen, die nicht unterstützt werden, und mit Blick auf die Finanzierungsspanne anderer Kantone.
Die Ausbildungsbeiträge sollen dafür nicht nur für das zweijährige, sondern auch für das dreijährige Studium an der Höheren Fachschule (HF) ausbezahlt werden. Diese Ausbildung ist breiter und deshalb nachgefragt und wertvoll.
Pflegefachkräfte im Kanton St.Gallen behalten
Die Kommission spricht sich dafür aus, dass eine Rückforderung der ausbezahlten Beiträge angezeigt ist, wenn die Fachkräfte im Anschluss an ihr Studium nicht im Kanton St.Gallen und in der Pflege arbeiten.
Die Regierung hatte dies nicht vorgesehen, da mit der Initiative dem Fachkräftemangel in der gesamten Schweiz entgegengewirkt werden soll und sämtliche Nachbarkantone keine Verpflichtungszeit vorsehen. Die vorberatende Kommission spricht sich für eine solche Verpflichtung aus, da sie befürchtet, dass Fachkräfte trotz hohen finanziellen Investitionen des Kantons in Nachbarkantone abwandern.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession 2024 in erster und zweiter Lesung. Die Volksabstimmung ist im Herbst 2024 vorgesehen, die Inkraftsetzung ist rückwirkend ab 1. Juli 2024 vorgesehen. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche), im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.02 zu finden.