Der neuste Bericht zur Wirksamkeit des kantonalen Finanzausgleichs zeigt, dass dieser grundsätzlich gut funktioniert und die gewünschte Wirkung erzielt. Dies, obschon sich die Unterschiede bei den Steuerfüssen der Gemeinden vergrössert haben. Die Regierung hält nach der Vernehmlassung an den vorgeschlagenen Anpassungen am Finanzausgleichsgesetz fest. Sie hat die Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Das Departement des Innern überprüft alle vier Jahre die Wirksamkeit des kantonalen Finanzausgleichs. Der aktuelle Bericht zeigt: Insgesamt ist der St.Galler Finanzausgleich transparent, nachvollziehbar sowie gut steuerbar und vermeidet Fehlanreize. Der Vollzug funktioniert und die Wirksamkeit ist gut, obwohl die Unterschiede in den Steuerfüssen zwischen den Gemeinden gestiegen sind.
In der Beratung zum Wirksamkeitsbericht 2020 beauftragte der Kantonsrat die Regierung, einen interkantonalen Vergleich der Finanzausgleichsysteme zu erarbeiten und einen allfälligen Modellwechsel vorzuschlagen. Der Bericht der Firma BSS aus Basel stellt fest: Mit der vollständig vertikalen Finanzierung durch den Kanton stellt der St.Galler Finanzausgleich eine Ausnahme dar. Abgesehen vom Kanton Appenzell Innerrhoden weisen die Finanzausgleichsmodelle aller anderen Kantone eine Mitfinanzierung durch finanzstarke Gemeinden, also einen horizontalen Ausgleich, auf.
Verzicht auf horizontalen Finanzierungsmechanismus
Die Analysen zeigen, dass unterschiedliche Kombinationen von horizontalen und vertikalen Ausgleichsvarianten möglich sind. Ein horizontaler Ressourcenausgleich ohne substanzielle Beteiligung des Kantons führt jedoch zu grossen Differenzen in der finanziellen Belastung beziehungsweise Entlastung der Gemeinden. Eine moderate Beteiligung der finanziell stärksten Gemeinden am Finanzausgleich würde dazu beitragen, die Steuerfussunterschiede der Gemeinden zu vermindern.
Die Regierung hat eine politische Gesamtbeurteilung vorgenommen. Zum heutigen Zeitpunkt sieht sie von einem horizontalen Finanzierungsmechanismus ab. Zur Umsetzung empfiehlt sie hingegen gezielte Anpassungen beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich sowie bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.
Stärkung der Stadt St.Gallen
Geprüft wurde zudem die bessere Abgeltung von Zentrumslasten der Stadt St.Gallen. Das sind Leistungen der Stadt zugunsten von ausserstädtischen Nutzerinnen und Nutzer, die von der Wohnortgemeinde nicht vollständig bezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel Kultur- und Freizeitangebote. Gemäss einer aktuellen Studie verbleiben der Stadt St.Gallen nach Abzug der heutigen Finanzausgleichsbeiträge rund 12 Millionen Franken an ungedeckten Zentrumslasten.
Die Regierung anerkennt die wichtige Zentrumsfunktion der Stadt St.Gallen und sieht die temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleichs der Stadt St.Gallen um 3,7 Millionen Franken vor. Davon entfallen 200'000 Franken auf die ausserschulische Nutzung des Athletikzentrums St.Gallen. Diesen Beitrag entrichtete der Kanton bereits bisher, jedoch aus anderen Budgetpositionen. Die temporäre Erhöhung ist an die Bedingung geknüpft, dass im Hinblick auf den Wirksamkeitsbericht 2028 die Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie die Nutzung von Synergien zwischen Kantons- und Stadtpolizei eingehend geprüft werden.
Keine Mehrheiten für grundlegende Anpassungen
Die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung fielen sehr unterschiedlich aus. Sie zeigten keine Mehrheit für grundlegende Anpassungen des aktuellen Systems. Zwar geniesst die Einführung eines horizontalen Ausgleichs eine gewisse Unterstützung, insbesondere mit Blick auf künftige Entwicklungsschritte. Die Regierung hält jedoch aufgrund einer politischen Gesamtbeurteilung und auch aufgrund der noch offenen weiteren Entwicklungen und Beurteilungen bezüglich Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen an ihrem Verzicht auf eine horizontale Finanzierung fest.
Die vorgeschlagenen Anpassungen stellen eine massvolle und breit abgestützte Weiterentwicklung des innerkantonalen Finanzausgleichs sicher. Die Regierung rechnet mit einem jährlichen Mehraufwand von bis zu 1,9 Millionen Franken. Ein Mehraufwand in diesem Rahmen lässt sich verkraften, da die Ausgaben für den Finanzausgleich in den letzten Jahren rückläufig waren. Unter Berücksichtigung der mit dieser Vorlage verbundenen Mehrausgaben beträgt das Gesamtvolumen des durch den Kanton finanzierten Finanzausgleichs voraussichtlich knapp 228 Millionen Franken.
Die Vorlage ist unter der Nummer 40.24.01 (mit Referenz auf 22.24.03/33.26.06) im Ratsinformationssystem (https://www.ratsinfo.sg.ch) abrufbar.
Erklärvideo zum Finanzausgleich
Welche Ziele verfolgt der kantonale Finanzausgleich und wie funktioniert er? In einem kurzen Erklärvideo werden diese und weitere Fragen beantwortet. Das Video kann hier angeschaut werden.