Mit der Totalrevision des Volksschulgesetzes werden die St.Galler Schulen zeitgemässe Leitplanken erhalten. Mit einem Zwischenbericht zur Totalrevision vor der neuen Amtsdauer der kantonalen Behörden ist die erste Projektphase abgeschlossen. Das Ergebnis sind Grundhaltungen zu elementaren Fragen aus verschiedenen Bereichen der Volksschule.
Die bisherige Projektarbeit umfasste die Hauptbereiche Schulstrukturen, Pädagogik und gesellschaftliche Aspekte des Volksschulgesetzes. Alle entscheidenden Anspruchsgruppen wurden miteinbezogen: der Verband St.Galler Gemeindepräsidien, der Verband St.Galler Volksschulträger, der Verband Schulleitungspersonen des Kantons St.Gallen, der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband sowie der Verband Privater Sonderschulträger St.Gallen.
Mit ihnen wurden Schlüsselfragen und Antwortvorschläge ausgearbeitet, an denen im Anschluss auch die Regierung gearbeitet hat. Die Aussagen wurden in Hearings mit der erweiterten Schulwelt, den Parteienvertretungen aus dem Kantonsrat und Vertretungen der Landeskirchen diskutiert.
Inhaltliche Stossrichtung erarbeitet
In diesem Prozess sind vorläufige Grundhaltungen zu elementaren Themen der Volksschule entstanden. Sie geben eine Stossrichtung für die weitere Projektarbeit in der neuen Amtsdauer ab Juni 2024 vor. In der Sache zeichnen sich einvernehmliche Haltungen bezüglich Lohnregime für die Lehrpersonen (keine kantonale Deregulierung), Schulaufsicht (stärkere Qualitätsorientierung), Trägerschaft (keine Kantonalisierungen im Bereich der Regelschule) sowie Bildungs- und Erziehungsauftrag (Beibehaltung der christlichen Grundsätze im Sinn abendländisch-humanistischer Wertordnung) ab.
Als sensible Bereiche ohne klaren Konsens kristallisierten sich die kantonale Governance (Wirkungskreis und Zusammensetzung des Bildungsrates), die Typisierung der Oberstufe (Real-/Sekundarschule), die Beurteilung (Noten), der private Einzelunterricht (Frage der Abschaffung) und der Religionsunterricht (Bestandteil des Lehrplans und der Lektionentafel) heraus.
Ebenfalls ein sensibler Bereich ist die Sonderpädagogik. Dazu legt die Regierung dem Kantonsrat noch im Jahr 2024 einen Bericht vor, für den eine vorgezogene Frist aus einem früheren parlamentarischen Auftrag gilt.
Nächster Schritt: Vorentwurf für das neue Gesetz
Die Regierung zieht eine positive Bilanz über die erste Projektphase. Das partizipative Verfahren und die Transparenz gegenüber den eingebundenen Bildungspartnern haben sich bewährt.
In der zweiten Phase entsteht nun, ebenfalls in partizipativer Form, ein formulierter Vorentwurf für das neue Volksschulgesetz. Dabei sind auch jene Themenbereiche mit aufzugreifen, auf die in der ersten Projektphase aus Effizienzgründen noch nicht eingegangen werden konnte: Lehrplan, Lehrmittel, Ferien, Schulpflicht, Klassenstruktur, Personalrecht, Mitsprache der Verbände und Rolle der Eltern.
Zum Vorentwurf für das neue Volksschulgesetz samt zugehöriger Botschaft ist eine offene Vernehmlassung voraussichtlich im Jahr 2025 vorgesehen. Botschaft und Entwurf für das neue Volksschulgesetz werden im Anschluss dem Kantonsrat zur Beratung zugeleitet. Das neue Volksschulgesetz kann frühestens ab August 2027 angewendet werden.
Der Zwischenbericht ist hier öffentlich zugänglich.