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Publiziert am 22.05.2024 09:30 im Bereich Allgemein
Ein Kugelschreiber und ein Taschenrechner liegen auf einer Tabelle mit Zahlen.

Die Finanzkommission hat die Rechnung 2023 des Kantons St.Gallen beraten. Sie nimmt vom negativen Rechnungsergebnis Kenntnis und beantragt dem Kantonsrat, die Rechnung ohne Vorbehalte zu genehmigen. Zudem hat sie die Beiträge aus dem Lotteriefonds gutgeheissen sowie einem Nachtragskredit und einem Sonderkredit zugestimmt.

Die Rechnung 2023 schliesst mit einem operativen Defizit von 199,9 Millionen Franken ab. Im Vergleich zum Budget verschlechtert sich das operative Ergebnis damit um 38,5 Millionen Franken. Hauptgrund für die Verschlechterung ist die ausgebliebene Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Dies konnte auch durch die besser als erwartet ausgefallenen Steuereinnahmen nicht vollständig kompensiert werden.

In diesem Zusammenhang wurde die Budgetierung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank kontrovers diskutiert. Die Finanzkommission wird dieses Thema an ihrer kommenden Sitzung im August 2024 nochmals aufgreifen.

Die Beiträge aus dem Lotteriefonds wurden allesamt gutgeheissen. Zusätzlich nahm die Finanzkommission ein von der Regierung abgelehntes Gesuch durch einen Mehrheitsentscheid auf. Intensiv beriet sie die Erhöhung des Beitrags für den Gastauftritt des Kantons St.Gallen an der Olma 2024. Aufgrund der Tatsache, dass der Kanton Tessin kurzfristig eine Absage erteilte, wurde unter Zeitdruck ein erstes Projekt-Budget erarbeitet. In der Feinplanung stellte sich heraus, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen und weitere Gelder erforderlich sind. Es herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass die zusätzlichen Mittel erforderlich sind, will sich der Kanton St.Gallen an der Olma 2024 professionell, sympathisch und selbstbewusst präsentieren. Ein Streichungsantrag wurde deshalb mit deutlichem Mehr abgelehnt.

Als weitere Geschäfte hiess die Kommission den Nachtragskredit für die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Sonderschulen gut und stimmte dem Sonderkredit für strategische E-Government-Basisservices (STREBAS) zu.

Der Kantonsrat wird die Geschäfte in der Sommersession 2024 beraten. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung, der Bericht der Finanzkommission sowie die Anträge der Finanzkommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter den Geschäftsnummern 33.24.01 (Rechnung 2023), 33.24.02 (Nachtragskredit für die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Sonderschulen) sowie 34.24.02 (Beiträge aus dem Lotteriefonds) zu finden.