Die Staatswirtschaftliche Kommission kommt in ihrem Prüfbericht 2023/2024 zum Schluss, dass die Regierung ihre Aufsichtstätigkeit über die SAK verbessern sollte. Damit könnte die Regierung die Eigentümerinteressen optimaler wahrnehmen und sicherstellen, dass das kantonale Energiekonzept erfolgreich umgesetzt wird. Zudem soll die Regierung das Veterinärgesetz auf den aktuellen Stand bringen.
Der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung und die Staatsverwaltung, die kantonale Fachstelle für Datenschutz sowie die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Unter dem Vorsitz von Kantonsrat Dominik Gemperli, Goldach, informiert die Kommission in ihrem Prüfbericht über Schwerpunktthemen wie Stromversorgungssicherheit, Aufsicht über die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) sowie das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
Die Kommission stellt fest, dass nicht alle Organisationen mit kantonaler Beteiligung eine klare Eigentümer- oder Mitgliedschaftsstrategie haben, obwohl dies die gesetzlichen Vorgaben verlangen. Ebenso fehlt teilweise der Abschluss eines Mandatsvertrages für Privatpersonen, die als Kantonsvertretung Einsitz nehmen. Die Regierung wird beauftragt, die bestehende Eigentümerstrategie mit der SAK zeitnah zu aktualisieren und eine Eigentümerstrategie für die Beteiligung an der TMF Extraktionswerk zu erarbeiten.
Aktivere Aufsicht über die SAK
Die Eigentümerstrategie der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden dient als zentrales Führungsinstrument zur Steuerung und Bewirtschaftung der kantonalen Beteiligung an der SAK. Die Kommission hält eine Anpassung der Eigentümerstrategie für notwendig. Der Fokus soll vermehrt auf gesellschaftspolitische Ziele und den Ausbau erneuerbarer Energien gelegt werden - zu Lasten von Dividendenausschüttungen. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft verstärkt und die Konkurrenzierung durch die SAK kritisch hinterfragt werden.
Die Kommission weist auf die politische Verantwortung der Regierung für die Leistungserbringung der SAK hin, auch wenn sich die Regierung nicht in die strategische oder operative Unternehmensführung einmischen darf. Die Kommission erwartet bei der Aufsicht über die SAK eine aktivere Rolle der Regierung, um die Einhaltung der Eigentümerziele sicherzustellen. Die Regierung soll jährliche Austauschtreffen etablieren und klare Mandatsverträge mit Kantonsvertretungen abschliessen.
Energiekonzept rasch umsetzen
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass eine Stromlücke nach wie vor ein realistisches Szenario darstellt. Das St.Galler Energiekonzept 2021-2030 zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit zu stärken und Massnahmen zur Verhinderung einer Strommangellage umzusetzen. Die Kommission fordert, dass eine rasche Umsetzung der eruierten Projekte und Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit sowie einen verstärkten Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Die Staatswirtschaftliche Kommission fordert die SAK auf, das St.Galler Energiekonzept aktiv umzusetzen.
Die Kommission weist aber auch explizit darauf hin, dass das Ziel der Dekarbonisierung nicht morgen erreicht sein muss, sondern schrittweise, konsequent und kontinuierlich umgesetzt werden soll. Entsprechend ist die Politik gefordert, genau zu überlegen, wie der Transformationspfad bis 2030 aussehen soll, welche Anreize gesetzt werden und wo Regulierungen notwendig sind.
Prüfergebnisse im Veterinärwesen
Die Kommission anerkennt die vorbildliche Organisation des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und zeigt sich beeindruckt von der umfassenden Aufgabenfülle und Kontrolltätigkeit des Lebensmittelinspektorates. Diese reicht von der Gastronomie über Verpackungen bis hin zu Gebrauchsgegenständen. Es wurde nachvollziehbar dargelegt, dass verdeckte Ermittlungen bei Online-Unternehmen sinnvoll wären. Die Kommission hat daher den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob und wie die verdeckte Ermittlung im Onlinehandel für den Lebensmittelbereich ermöglicht werden kann.
Die Kommission lobt die gut funktionierende Partnerschaft zwischen Kanton und Bund im Bereich der Seuchenvorsorge, insbesondere durch die Tierseuchengruppe SG AR AI FL. Sie anerkennt die Rolle der Tierseuchenkasse und regt an, den Maximalbestand der Tierseuchenkasse anzupassen. Abschliessend empfiehlt die Kommission eine Revision des Veterinärgesetzes und der mit dem Gesetz zusammenhängenden Verordnungen zur Tiergesundheit und zum Tierschutz.
Der Kantonsrat berät den Bericht 2024 der Staatwirtschaftlichen Kommission zur Prüfungstätigkeit 2023/2024 in der Aufräumsession 2024. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 82.24.03 zu finden.