Die Fachstelle für Datenschutz prüfte 2023 unter anderem Lernfördersysteme, die sich an das Lern-Niveau von Schülerinnen und Schülern anpassen. Dabei werden besonders sensible Daten bearbeitet – auch in Ländern mit nicht angemessenem Datenschutzniveau. Auf Empfehlung der Fachstelle können Mitarbeitende in den betroffenen Ländern die Daten für das Lernfördersystem nur noch anonymisiert bearbeiten. Weitere Themen im Tätigkeitsbericht 2023 der Fachstelle sind die Videoüberwachung oder die Fahrzeugfahndung.
Bei den Lernfördersystemen handelt es sich um ein digitales Übungs-, Förder- und Testtool. Es passt sich jeweils dem Lern-Niveau der Schülerinnen und Schüler an und stellt je nachdem andere Fragen. Die Lernfördersysteme werden in Auftragsdatenbearbeitung betrieben. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurden Personendaten auch in Ländern mit einem nicht angemessenen Datenschutzniveau bearbeitet.
Aufgrund der Empfehlung der Fachstelle hat die zuständige Stelle das Schlüsselmanagement geändert. Somit waren für Mitarbeitende in diesen Ländern keine Personendaten mehr ersichtlich. Das ist besonders wichtig, weil es sich bei den Personendaten um Daten Jugendlicher handelt und das Lern-Niveau ersichtlich ist. Solche Daten bedürfen eines besonders hohen Schutzes.
Einschätzungen zu Videoüberwachung und Fahrzeugfahndung
Nach wie vor hat der Kanton St.Gallen keine formelle gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung. Eine Videoüberwachung bei einem kantonalen Amt ist deshalb nur zulässig, wenn sie für die gesetzliche Aufgabenerfüllung unentbehrlich ist und es keine Massnahme gibt, die weniger in die Grundrechte eingreift. Zudem muss es bereits Vorkommnisse gegeben haben. Bei den beiden beurteilten Stellen war diese Voraussetzung gegeben. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Echtzeit-Beobachtungen. In diesem Fall werden keine Personendaten gespeichert. Allerdings müssen für eine Echtzeit-Beobachtung dieselben Voraussetzungen erfüllt sein, wie bei einer Aufzeichnung.
Die Fachstelle für Datenschutz äusserte sich zudem zur automatisierten Fahrzeugfahndung. Es war vorgesehen, die Fahrzeuginsassinnen und –insassen bildlich zu erfassen. Damit entstünde eine sehr umfassende Datensammlung, die sehr viele Personen betrifft und dies ohne Anfangsverdacht. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollte auf die bildliche Erfassung verzichtet werden.
Datenschutzfachstelle der Stadt St.Gallen stärken
Die Fachstelle für Datenschutz übt die Aufsicht über die Gemeindefachstellen für Datenschutz aus. Jährlich stattet sie einer Gemeindefachstelle für Datenschutz einen Arbeitsbesuch ab, im Berichtsjahr 2023 bei der Stadt St.Gallen.
Die Datenschutzfachstelle der Stadt St.Gallen ist bei der Finanzkontrolle angegliedert. Ihr stehen 30 Stellenprozente zur Verfügung. Die Fachstelle ist der Ansicht, dass 30 Stellenprozente angesichts des umfassenden Aufgabenkatalogs und der Grösse der Stadt St.Gallen zu wenig sind. Mit einer anderen organisatorischen Ausgestaltung könnte zudem die Unabhängigkeit der Stelle gestärkt werden.
Der Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Datenschutz ist hier online einsehbar.