Die Regierung ermächtigt das Kantonsspital St.Gallen (KSSG), den Namenszusatz «universitäres Lehr- und Forschungsspital» zu verwenden. Damit wird die langjährige Lehr- und Forschungsleistung des KSSG gewürdigt. Die Kantone St.Gallen und Luzern haben sich gemeinsam für diesen Namenszusatz für ihre Kantonsspitäler eingesetzt.
Die Masterausbildung in Medizin findet seit dem Jahr 2019 nicht mehr nur in Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, sondern auch an den Standorten Freiburg, Lugano, Luzern und St.Gallen statt. Um mehr Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz auszubilden, wurden mit Hilfe des nationalen Sonderprogramms Humanmedizin (2017–2020) zusätzliche Medizinstudienplätze an den neuen Standorten geschaffen.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) haben deshalb im Jahr 2023 eine Empfehlung an die Kantone herausgegeben, welche Typen von Spitälern die Bezeichnung «Universität» respektive «universitär» im Namen führen dürfen.
Neu dürfen sich Spitäler als «universitäres Lehrspital» bezeichnen, wenn sie gemeinsam mit einer Universität eine Masterausbildung in Humanmedizin anbieten, ohne am Standort über eine medizinische Vollfakultät zu verfügen.
Forschung am KSSG
Das KSSG und die Universität St.Gallen bieten seit dem Herbst 2020 gemeinsam mit der Universität Zürich einen Joint Medical Master für bis zu 40 Studierende pro Jahrgang an. Das KSSG könnte sich gemäss den Empfehlungen der SHK und GDK also als «universitäres Lehrspital» bezeichnen.
Das universitäre Niveau des KSSG wird sowohl durch Grundlagenforschung als auch durch klinische Forschung gesichert. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur hohen medizinischen Behandlungsqualität und der Versorgungssicherheit in der Region.
Aufgrund dieser massgeblichen Forschungstätigkeit, die mit der eigenen Master-Ausbildung verbunden ist, hat die Regierung jedoch entschieden, dass das KSSG – in Abweichung zur Empfehlung der SHK/GDK – den Namenszusatz «universitäres Lehr- und Forschungsspital» führen darf.
Bessere Verhandlungsposition angestrebt
Vom Namenszusatz versprechen sich das Spital und der Kanton positive Effekte in Bezug auf die Attraktivität als Arbeitgeber, die Reputation bei Patientinnen und Patienten, den Zugang zu Forschungsmitteln und die Aushandlung der Basistarife.
Die Regierung entschied in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons Luzern, wo sich das Kantonsspital Luzern in der gleichen Situation befindet wie das KSSG. Aus dem Namenszusatz können hingegen keine rechtlichen oder finanziellen Ansprüche abgeleitet werden.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) haben die Empfehlung an die Kantone herausgegeben, dass die Bezeichnung «Universität» respektive «universitär» nur von zwei Typen von Spitälern im Namen geführt werden soll:
Typ 1: Der Begriff «Universitätsspital» oder «Universitäre Klinik» soll für die Bezeichnung von Spitälern an Standorten verwendet werden, an denen die Universität eine akkreditierte universitäre Ausbildung mit Bachelor- und Master-Studiengang im Rahmen einer humanmedizinischen Vollfakultät anbietet.
Typ 2: Der Begriff «Universitäres Lehrspital» soll für die Bezeichnung von Spitälern an Standorten verwendet werden, an denen die Universität eine akkreditierte universitäre Masterausbildung in Humanmedizin anbietet, das Angebot jedoch begrenzt ist (keine Vollfakultät). Durch die Masterausbildung erbringen die Spitäler umfangreiche Leistungen in der Lehre. Die Bezeichnung soll als Namenszusatz verwendet werden.