Wo kann ich Deutsch lernen? Gilt mein Diplom hier? Was wird im Arbeitsvertrag geregelt? Für Zugewanderte ergeben sich viele Fragen in ihrem Alltag und Beruf. Auf der neuen Website hallo.sg.ch finden sie einfach und schnell die wichtigsten Informationen und Kontakte – in ihrer Sprache.
Für Menschen, die zum Arbeiten und Leben in die Schweiz kommen, gilt es sich mit dem neuen Umfeld vertraut zu machen. Dabei tauchen Unsicherheiten und Fragen auf. Hier bietet die neue Website hallo.sg.ch Unterstützung. Die Seite informiert Zugewanderte über Alltag und Beruf im Kanton und in der Schweiz. Die Themenvielfalt ist gross. Es gibt Informationen über Arbeit und Finanzen, Schule und Bildung oder Gesundheit. Mit einem Klick sind diese in 17 Sprachen verfügbar. Der Inhalt wird maschinell übersetzt. So bleibt die Website ohne grossen Übersetzungsaufwand aktuell.
Nach einer halbjährigen Testphase erfolgt nun der offizielle Startschuss von hallo.sg.ch. Mit einer Kampagne in Bussen und auf Social Media sollen Zugewanderte im Kanton St.Gallen von der neuen Website erfahren.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass es für Zugewanderte eine Herausforderung ist, Beratungs- und Fachstellen zu finden und aufzusuchen – nicht zuletzt aus sprachlichen Gründen. Hier hilft hallo.sg.ch weiter: Dank leicht verständlichen Informationen in ihrer Muttersprache finden Zugewanderte die richtige Anlaufstelle für ihr Anliegen.
Die Website unterstützt auch Beratende und Fachpersonen aus Bereichen wie Sprache, Bildung oder Arbeit. Der digitale Zugang erleichtert den Austausch mit den Zugewanderten. Dank der mehrsprachigen Website können sie in Deutsch navigieren und direkt in 16 weitere Sprachen umschalten. So können Beratende leichter Auskunft geben.
Hinweis zur Zielgruppe Zugewanderte: Die Informationen und Kontakte auf hallo.sg.ch richten sich insbesondere an zugewanderte Menschen, die wegen der Arbeit oder aufgrund von Familiennachzug in den Kanton St.Gallen ziehen sowie an Beratende im Austausch mit ihnen. Geflüchtete Menschen sind auch Zugewanderte. Die Website ist hilfreich für sie, zum Teil gelten jedoch andere Bedingungen, über die sie ihre Wohngemeinde informiert.