Die Präsidien des Kantonsgerichtes, des Verwaltungsgerichtes und des Versicherungs-gerichtes haben heute anlässlich ihrer dritten gemeinsamen Medienkonferenz über das Geschäftsjahr 2023 berichtet. Nebst der sehr hohen Geschäftslast im Bereich der Zivil- und Strafjustiz beschäftigen sich die Gerichte aktuell vor allem mit dem Thema «Digitalisierung».
Geschäftslast auf sehr hohem Niveau
Die Gerichtspräsidien blickten anlässlich der Medienorientierung erneut auf ein arbeitsintensives Jahr zurück.
Beim Kantonsgericht (inkl. Handelsgericht und Anklagekammer) sind 2023 insgesamt 2'124 neue Fälle eingegangen. Die Geschäftslast hat sich somit im Vergleich zum Mittelwert der Eingänge der letzten Jahre und insbesondere im Vergleich zum Vorjahr (2022: 2'024 Fälle) erneut erhöht. Die Zahl der Erledigungen konnte gegenüber dem Vorjahr (2022: 1'943 Fälle) auf 2'080 Fälle gesteigert werden. Trotzdem konnte das Kantonsgericht insgesamt mit der Zahl der eingehenden Fälle wiederum nicht Schritt halten. Auch die Geschäftslast der sieben Kreisgerichte war 2023 mit insgesamt 12'124 neu eingegangenen Fällen grösser als im Vorjahr (2022: 11'661 Fälle). Die Zahl der Erledigungen durch die Kreisgerichte erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (2022: 11'690 Fälle) auf 11'850 Fälle. Einzelheiten zu den verschiedenen Kreisgerichten sowie den Schlichtungsbehörden können der beiliegenden Übersicht sowie den jeweiligen Statistiken entnommen werden.
Das Verwaltungsgericht verzeichnete 2023 insgesamt 269 Neueingänge (2022: 224 Fälle). Die Zahl der Erledigungen bewegte sich mit 248 Fällen im Rahmen des Vorjahres (2022: 252 Fälle). Bei der Verwaltungsrekurskommission sind 2023 insgesamt 913 neue Fälle (2022: 1'000 Fälle) eingegangen. Im gleichen Zeitraum konnten 978 Fälle (2022: 926 Fälle) erledigt werden.
Beim Versicherungsgericht sind 2023 die Eingänge mit 516 neuen Fällen gegenüber dem Vorjahr (2022: 458 Fälle) ebenfalls wieder angestiegen. Insgesamt wurden 525 Fälle (2022: 564 Fälle) erledigt. Damit konnten die bestehenden Pendenzen am Ende des Jahres erneut verringert werden. Zudem konnte auch die Verfahrensdauer erneut verkürzt werden. Die mittlere Verfahrensdauer im Jahr 2023 betrug 9 Monate (2022: 10 Monate).
Digitalen Wandel aktiv angehen
Die Präsidien des Kantonsgerichtes, des Verwaltungsgerichtes und des Versicherungsgerichtes informierten weiter über aktuelle Entwicklungen in den Digitalisierungs- und Informatikprojekten auf eidgenössischer und kantonaler Ebene.
Mit dem sich derzeit in Beratung befindlichen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) sollen die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung der Justiz geschaffen werden. Im Rahmen des dazugehörigen nationalen Projekts «Justitia 4.0» sollen einerseits die digitale Plattform «Justitia.Swiss» für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und andererseits die sogenannte eJustizakte-Applikation (JAA) für das Arbeiten mit digitalen Akten bereitgestellt werden. Die St.Galler Gerichte sind an diesem Projekt aktiv beteiligt. Auf kantonaler Ebene werden die Gerichte überdies vielfältige Eigenleistungen – etwa im Bereich der Finanzplanung, Bereitstellung der Infrastruktur und des Transformationsprozesses – zu erbringen haben. Parallel dazu arbeiten die Gerichte und die Regierung beim Projekt zur Ablösung der Fachapplikation «JURIS» zusammen, welche namentlich bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft im Einsatz ist.
Die Gerichtspräsidien hielten fest, dass die St.Galler Gerichte sich diesem digitalen Wandel aktiv stellen. Entsprechend wurde bereits am 5. Dezember 2023 eine erste IT-Informationsveranstaltung zum Thema «Digitalisierung der Gerichte» durchgeführt, an welcher rund 130 Richter/-innen, Gerichtsschreiber/-innen und weitere Mitarbeitende aller erst- und zweitinstanzlichen St.Galler Gerichte teilnahmen. Die kontinuierliche Information aller Mitarbeitenden und der aktive Einbezug in den Transformationsprozess werden überdies über einen Newsletter «Digitalisierung Gerichte» und eine entsprechende Wissensplattform im Intranet sichergestellt.
Die Medienkonferenz bot schliesslich Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion mit den Medienschaffenden.