Die Regierung des Kantons St.Gallen plant die Auslagerung des Steinbruchs Starkenbach. Der Steinbruch soll in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im vollständigen Besitz des Kantons umgewandelt werden. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und stellt einen ergänzenden Antrag.
Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ermöglicht eine unternehmerische Führung. Sie zielt zudem darauf ab, die wirtschaftliche Bedeutung des Steinbruchs zu erhalten sowie positive Betriebsergebnisse und Dividendenerträge für die Allgemeinheit zu generieren. Die Gründung der Gesellschaft ist für den 1. Januar 2025 geplant und erfordert ein Aktienkapital von 3,0 Millionen Franken, bestehend aus einer Bareinlage von 2,0 Millionen und einer Sacheinlage von 1,0 Millionen Franken für Projektierungskosten.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Kantonsrat Markus Wüst, Oberriet, beraten. Sie begrüsst die Auslagerung des Steinbruchs in eine Aktiengesellschaft. Die Regierung hat vorgeschlagen, dass Kapitalanteile der Aktiengesellschaft an Dritte veräussert werden können, wenn dies aus unternehmensstrategischen Überlegungen sinnvoll ist. Die vorberatende Kommission möchte diese Möglichkeit einschränken. Sie beantragt dem Kantonsrat, einen Verkauf von Kapitalanteilen ausschliesslich an politische Gemeinden des Kantons St.Gallen zu ermöglichen. Sollte die Regierung zu einem späteren Zeitpunkt eine Veräusserung an andere Dritte ins Auge fassen, wäre dies erst nach vorheriger Änderung des Kantonsratsbeschlusses möglich.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Frühjahrssession 2024 in erster und voraussichtlich auch in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 37.23.02 zu finden.