Die Grundlagen der Fremdunterbringung von Minderjährigen sind in der heutigen Form zu kompliziert und überholt. Ein Bericht der Regierung zeigt nun auf, in welchen Bereichen Anpassungen angezeigt sind. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage und möchte die Regierung beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten.
Im Auftrag des Kantonsrates hat die Regierung einen Bericht zu den Grundlagen der Fremdunterbringung von Minderjährigen ausgearbeitet. Im Fokus stehen die zivilrechtliche Fremdunterbringung in Heim- und Familienpflege, die Unterbringung in Spital oder psychiatrischer Klinik sowie die strafrechtliche Zuweisung und die Sonderbeschulung im Internat. Der Bericht zeigt für jeden Bereich die jeweiligen Finanzierungszuständigkeiten auf. Die Regierung definiert Handlungsfelder, in denen Fehlanreize bestehen, und macht Vorschläge zur Verbesserung des Systems.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Rolf Huber, Oberriet, im Kinder- und Jugendheim Bild in Altstätten beraten. Die Heimleitung sowie Vertretungen der St.Gallischen Konferenz der Sozialhilfe, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und des Verbands St.Galler Volksschulträger informierten die Kommission über die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Fremdunterbringung von Minderjährigen.
Die Kommission anerkennt die Komplexität der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und den Handlungsbedarf. Sie beantragt, die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich Finanzierung, Zuständigkeiten und Aufgabenteilung der Fremdunterbringung von Minderjährigen zu überarbeiten und dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aufräumsession im April. Der Bericht der Regierung und der Antrag der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 40.24.01 zu finden.