Angebote der frühen Förderung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von kleinen Kindern. Mit einer Angebotspflicht für die Gemeinden will die Regierung ein Grundangebot im Kanton gewährleisten, das den Bedürfnissen von Familien entspricht. Auch sollen die guten Rahmenbedingungen weiter gestärkt werden. Die Regierung legt eine entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor.
Seit dem Jahr 2015 verfolgt der Kanton St.Gallen eine von Kanton, Gemeinden und Fachorganisationen getragene Strategie zur frühen Förderung. Die Strategie fördert Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten. Zu den Angeboten zählen zum Beispiel Mütter- und Väterberatungen, Familienzentren oder Kindertagesstätten. Mit der Strategie trägt der Kanton zur Einhaltung und Stärkung der Kinderrechte bei. Gleichzeitig stärkt er seine Position als attraktiver Wohnkanton für Familien mit kleinen Kindern.
Im Auftrag des Kantonsrates hat die Regierung nun einen Bericht erstellt. Darin wurde untersucht, wie sprachliche, soziale und weitere Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren möglichst wirksam gefördert werden können. Am wirkungsvollsten ist dabei eine ganzheitliche Herangehensweise. Das heisst, dass sowohl die motorischen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten als auch das Umfeld mit Eltern und Bezugspersonen berücksichtigt werden sollen. Auch die soziale Integration, Bildung und Gesundheit der Kinder sind entscheidend.
Um die frühe Förderung von kleinen Kindern im Kanton und die bereits bestehende Strategie «Frühe Förderung» weiter zu stärken, schlägt die Regierung eine gesetzliche Grundlage für eine Angebotspflicht der Gemeinden im Bereich der frühen Förderung vor. Sie möchte die Gemeinden zudem verpflichten, ein kommunales Frühförderkonzept zu erstellen. Die Erkenntnisse des Berichts sollen bei der Verlängerung der Strategie «Frühe Förderung» sowie bei der im Nachgang zum Bericht 40.23.05 «Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen» zu erarbeitenden Familienstrategie einfliessen.
Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» ist vom 15. März 2024 bis am 30. Juni 2024 in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind online abrufbar.