Das gab es in der Ostschweiz noch nie: Die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen haben erstmals gleichlautende Spitallisten für die Akutsomatik erlassen. Darin halten sie für die Jahre 2024 bis 2031 die Leistungsaufträge für die einzelnen Spitäler fest. Patientinnen und Patienten können somit innerhalb dieses Raums gemäss Spitallisten frei wählen, wo sie sich behandeln lassen möchten – die Finanzierung durch die Kantone ist gewährleistet.
Die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen ergriffen vor gut drei Jahren die Initiative für eine vertiefte Zusammenarbeit in der Spitalplanung. Zusammen bilden sie eine Planungsregion mit knapp 600'000 Einwohnerinnen und Einwohnern und rund 87'000 akutsomatischen Spitalaufenthalten. Die drei Kantone bilden mit der abgestimmten Spitalplanung einen kantonsübergreifenden Versorgungsraum. Damit verfolgen sie das Ziel, medizinische Über-, Unter- oder Fehlversorgungen zu reduzieren.
In der Spitalliste wird für jedes Spital das medizinische Leistungsspektrum in Form von Leistungsgruppen umschrieben, das zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden darf. Als Grundlage diente den Regierungen der Bericht «Spitalplanung Akutsomatik ARAISG 2023». Er umfasst eine Bedarfsanalyse, eine Bedarfsprognose bis ins Jahr 2031, die Resultate des gemeinsam durchgeführten Bewerbungsverfahrens und die definitiven Leistungsaufträge.
Weniger Bewilligungen erteilt
Insgesamt haben Unternehmen für 26 Spitalstandorte eine Bewerbung für rund 1'100 Leistungsgruppen eingereicht. Die drei Regierungen haben schliesslich 23 Spitalstandorte für rund 650 Leistungsgruppen in die Spitallisten aufgenommen. Gegenüber den bestehenden Spitallisten resultiert ein Rückgang um 73 erteilte Leistungsgruppen. Die regionale Grundversorgung wird weiterhin durch die Spitäler Grabs, Herisau, Linth, Wil, Walenstadt sowie durch die Klinik Stephanshorn sichergestellt. Das Kantonsspital St.Gallen nimmt für das gesamte Planungsgebiet die Zentrumsversorgung wahr.
Der Leistungsauftrag der Thurklinik wird mangels Versorgungsrelevanz nicht mehr verlängert. Der Antrag der Berit Klinik Goldach auf Aufnahme in die Spitalliste wird abschlägig beurteilt, da kein Bedarf für ein zusätzliches stationäres Angebot besteht. Die Berit Klinik Wattwil verbleibt wie bis anhin auf der Spitalliste mit einem Leistungsauftrag zur Führung eines Notfallzentrums mit Betten zur kurzstationären Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten während höchstens zwei Nächten.
Das Spital Linth erfüllt als einziger Bewerber das Kriterium der Wirtschaftlichkeit nicht. Der gesamte Leistungsauftrag wird deshalb bis Ende des Jahres 2027 befristet und mit der Auflage versehen, die Wirtschaftlichkeit bis zu diesem Zeitpunkt in den Normbereich zu verbessern.
Schliesslich wird neu das Kantonsspital St.Gallen für den Bereich Herzchirurgie im Rahmen einer Allianz mit dem Universitätsspital Zürich und dem Stadtspital Zürich Triemli in die Spitallisten der Planungskantone aufgenommen, um der Unterversorgung in der Ostschweiz entgegenzuwirken.
Gegen die Spitalliste kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen geführt werden. Die Spitalliste und weitere Informationen sind auf den Webseiten der drei Kantone aufgeführt: