Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt Werkbeiträge und Aufenthalte in Rom für Kulturschaffende aus. Für die Förderung in sechs Sparten sowie die Auslandaufenthalte steht ein Betrag von 378'000 Franken zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. Februar 2024. Im März wird zudem zum 100. Mal ein Kulturschaffender in die Atelierwohnung in Rom einziehen.
Am Anfang jedes Kunstwerks steht ein Suchprozess, eine Recherche, eine Phase der Ideenfindung. Mit der jährlichen Vergabe von bis zu 18 Werkbeiträgen an Kulturschaffende unterstützt der Kanton St.Gallen genau diesen Beginn eines künstlerischen Prozesses mit je 20'000 Franken. Der Beitrag soll Freiräume ermöglichen, um Ideen auszuarbeiten, die künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln und Vorhaben umzusetzen. Der Prozess – nicht das Ergebnis – steht bei Werkbeiträgen im Vordergrund.
Der Kanton St.Gallen unterstützt Kulturschaffende aus den Sparten Angewandte Kunst und Design, Bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz. Die Förderung in diesen Sparten ist ein wichtiges Instrument, um die Innovation und Strahlkraft der Kultur, aber auch Eigenverantwortung und Selbstwahrnehmung der Kulturschaffenden zu unterstützen.
Dreimonatige Aufenthalte in Rom
Ein weiteres Förderinstrument sind Aufenthalte ausserhalb der gewohnten Umgebung in der Atelierwohnung in Rom. Kulturschaffende können dort Vorhaben umsetzen, deren Ausgangspunkt und Inspirationsquelle die «ewige Stadt Rom» oder der urbane Raum sind. Interessierte können sich für zwei dreimonatige Aufenthalte bewerben: Entweder von Dezember 2024 bis Februar 2025 oder von März bis Mai 2025. Schon vorher gibt es ein Jubiläum zu feiern: Der Liechtensteiner Künstler Manfred Naescher wird diesen Frühling in der Atelierwohnung in Rom tätig sein. Es ist der 100. Aufenthalt in der Künstlerwohnung.
Beiträge an die berufliche Vorsorge
Für die Werkbeiträge und Atelieraufenthalte stehen insgesamt 378'000 Franken zur Verfügung, finanziert aus dem kantonalen Lotteriefonds. Dazu kommen Vorsorgebeiträge an die Begünstigten. Der Kanton möchte die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden verbessern, dazu gehört auch das Thema berufliche Vorsorge. Deshalb kommt folgender Mechanismus zur Anwendung: Wenn ein(e) Werkbeitragsempfänger(in) einen Beitrag auf sein oder ihr Vorsorgekonto einzahlt, überweist der Kanton den gleichen Betrag zusätzlich auf dieses Konto. Der kantonale Beitrag beträgt dabei maximal 6 Prozent des Werkbeitrags, also höchstens 1'200 Franken. Auch bei den Atelieraufenthalten in Rom leistet der Kanton solche Vorsorgeleistungen.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren läuft ab sofort über die Website des Amtes für Kultur: www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung.html
Interessierte können sich dort bis zum 20. Februar 2024 für einen Werkbeitrag oder Atelieraufenthalt bewerben. Die Entscheide fallen bis Ende Mai 2024.
Detaillierte Informationen und das Anmeldeformular für die Werkbeiträge:
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/werkbeitraege.html
Alle Infos und das Anmeldeformular für die Atelierwohnung in Rom:
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/kulturwohnung.html