Über 107'000 Personen haben im letzten Jahr ihre Steuererklärung vollständig elektronisch ausgefüllt und eingereicht. Das sind nochmals 28'690 Personen mehr als im Jahr zuvor. Damit sind die Erwartungen des kantonalen Steueramtes deutlich übertroffen worden. Im Jahr 2024 können zudem alle natürlichen Personen vom Ausgleich der kalten Progression profitieren.
Zum zweiten Mal haben 2023 natürliche Personen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen können, ohne Unterschrift und mit Dokumenten-Upload. Im ersten Jahr hatten 78'545 Steuerpflichtige von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Im zweiten Jahr sind nochmals 28'690 Steuerpflichtige hinzugekommen. Von den 210'000 elektronisch ausgefüllten Steuererklärungen reichten rund 51 Prozent ihre Steuererklärung vollelektronisch ein. Die Erwartungen des Steueramtes wurden damit übertroffen. Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren noch mehr Personen diese Dienstleistung nutzen.
Ausgleich der kalten Progression
Seit dem 1. Januar 2024 passt der Kanton bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen die Abzüge und Tarifstufen jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an. Das bedeutet zugunsten der Steuerpflichtigen, dass bei steigendem Nominaleinkommen infolge Teuerungsausgleich, jedoch gleichbleibendem Realeinkommen die Steuerlast nicht steigt. Das führt insgesamt zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen von 63 Millionen Franken.
Anpassung beim Ausgleichszins
Banken zahlen auf Spareinlagen inzwischen wieder höhere Zinsen. Der Kanton hat deshalb den Ausgleichszins per 1. Januar 2024 ebenfalls angehoben, von 0,25 auf 1 Prozent. Dies gibt den Steuerpflichtigen einen Anreiz, die vorläufige Steuerrechnung frühzeitig zu bezahlen.
Weiter reduziert der Kanton ab 1. Januar 2024 die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Konkubinatspartnerinnen und -partner. Er hat den Freibetrag von 10'000 Franken auf 25'000 Franken erhöht sowie den Steuersatz von 30 Prozent auf 10 Prozent gesenkt.
Neues Kundenportal bei der Grundstückgewinnsteuer
Damit die Deklaration der Grundstückgewinnsteuer für die Steuerpflichtigen erleichtert wird, steht ein neues Kundenportal zur Verfügung. Die Steuererklärung kann vollständig elektronisch ohne Unterschrift und mit Hochladen der Belege eingereicht werden. Zudem steht eine neue Lösung für die Vorausberechnung der Grundstückgewinnsteuer zur Verfügung.
Anzahl Verfahren beim automatischen Informationsaustausch rückläufig
Der automatische Informationsaustausch (AIA) dient dazu, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. Insgesamt sind im Kanton St.Gallen seit Einführung des AIA hinterzogene Vermögen von rund 126 Millionen Franken aufgedeckt worden.
2023 hat sich die Zahl eingeleiteter Nachsteuerverfahren gegenüber 2022 von 77 auf 29 Fälle reduziert. Damit bestätigt sich der abnehmende Trend nach dem Höchststand aus dem Jahr 2020 mit 230 Fällen und 64,3 Millionen Franken an hinterzogenem Vermögen.
Abnehmender Trend von straflosen Selbstanzeigen setzt sich fort
Im vergangenen Jahr haben Personen im Kanton St.Gallen 43 Millionen Franken Schwarzgeld offengelegt. Seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige ist das der tiefste Wert. Der Grossteil an offengelegtem Schwarzgeld stammt aus der Schweiz. Die Anzahl strafloser Selbstanzeigen hat sich von 241 (Jahr 2022) auf 179 (Jahr 2023) reduziert. Insgesamt wurden über die letzten 14 Jahre kumuliert 3,22 Milliarden Franken nicht versteuerte Vermögenswerte angezeigt.
Chatten zu Steuerfragen
Seit dem 1. Januar 2022 besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung in einem Online-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen. Diese Dienstleistung wird rege genutzt. Deshalb stehen auch im neuen Jahr bis Mitte April von 8 Uhr bis 21 Uhr Fachleute der Gemeinden und des Kantons für Fragen zur Verfügung.