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Publiziert am 05.01.2024 07:00 im Bereich Allgemein

Die Regierung führte 2022 eine Vernehmlassung zur Anpassung der Motorfahrzeugsteuer durch. Ziel ist, die Finanzierung der Strassen sicherzustellen. Die Motorfahrzeugsteuer soll künftig nicht mehr nur das Gewicht der Fahrzeuge berücksichtigen, sondern auch deren Leistung und Energieeffizienz. Die erarbeiteten Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung.

Am 19. September 2018 verabschiedete der Kantonsrat das 17. Strassenbauprogramm (2019 bis 2023). Da in Zukunft mehrere Grossprojekte zur Diskussion stehen, reichte die vorberatende Kommission die Motion 42.18.18 «Änderung der Strassenfinanzierung» ein. Mit der durch den Kantonsrat in der Novembersession 2018 mit geändertem Wortlaut überwiesenen Motion wird die Regierung eingeladen, die geltende Spezialfinanzierung des Strassenwesens aus einer Gesamtsicht heraus grundlegend zu überprüfen.

Gleichzeitig mit der Motion 42.18.18 «Änderung der Strassenfinanzierung» wurde durch die vorberatende Kommission auch die Motion 42.18.17 «Vergünstigungen von emissionsarmen Fahrzeugen» eingereicht und in der Novembersession 2019 überwiesen. In der Junisession 2019 überwies der Kantonsrat zusätzlich die Motionen 42.19.05 «Fahrzeuge nach Ökobilanz besteuern», 42.19.09 «Steuererleichterungen nur für leichte Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebssystemen», sowie die Interpellation 51.19.47 «Liberale Klima- und Energiepolitik: moderne Bemessungsgrundlagen für Motorfahrzeugsteuern».

Zur Umsetzung dieser Aufgaben und Fragestellungen aus den obigen Vorstössen wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertretungen des Bau- und Umweltdeparte-mentes, des Sicherheits- und Justizdepartementes, des Volkswirtschaftsdepartementes und des Finanzdepartementes unter Federführung des Bau- und Umweltdepartementes gebildet. Das Gesamtprojekt soll in zwei Phasen erarbeitet werden (Phase 1: Inhalts-erarbeitung, aufgeteilt in Mittelgenerierung und Mittelbedarf und Phase 2: Botschaft und Gesetzesänderungen).

Im Rahmen der Projektphase 1 wurde der Bericht «Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen: Zwischenstand und Thesen» erarbeitet und die darin dargelegten Rahmen-bedingungen für die Finanzierung und Mittelverwendung im St.Galler Strassenwesen 2022 zur Vernehmlassung unterbreitet. Deren Auswertung zeigt, dass die Mehrheit der Anspruchsgruppen die Einschätzung der Regierung zur vorgeschlagenen Besteuerung teilt.

Auf Grundlage der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat die Regierung über den Umgang mit den verschiedenen Verbesserungsvorschlägen befunden und auf dieser Basis einen Entwurf zur zugehörigen Botschaft ausgearbeitet.

Um eine bestmögliche Akzeptanz des Vorhabens im Kantonsrat wie auch - im Falle einer Volksabstimmung - bei der Bevölkerung zu erreichen, werden die politischen Parteien und die aus unterschiedlichen Gründen betroffenen Interessengruppen und Verbände in den Entscheidprozess eingebunden. Dazu wird der Bericht und Entwurf zum IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben den gleichen Adressaten wie der Bericht zu Zwischenstand und Thesen zur Vernehmlassung unterbreitet.

Sie finden die Unterlagen elektronisch auf der Webseite des Kantons St.Gallen: https://kanton.sg/vernehmlassungen

Gerne laden wir Sie hiermit zu einer Stellungnahme zum beiliegenden Bericht und Entwurf zum IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben ein und erwarten gerne Ihre Rückmeldung bis zum 29. Februar 2024 in elektronischer Form an folgende Adresse:

vernehmlassungen.sjd@sg.ch