Die Regierung des Kantons St.Gallen spricht sich im Grundsatz für die Senkung der Radio- und Fernsehgebühren auf 300 Franken pro Jahr aus. Sie hätte es aber begrüsst, wenn der Bund zuerst das Angebot definiert hätte und dann die Kosten. Für die Regierung ist zentral, dass die regionale Berichterstattung keine Kürzungen erfährt.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) bietet mit Programmen in den vier Landessprachen Informationen, Bildungsinhalte und Unterhaltung. Sie trägt dazu bei, dass das Publikum umfassend und fundiert informiert wird, um sich eigenständig eine Meinung bilden zu können. Damit trägt sie auch zur Förderung der Demokratie bei. Aus diesem Grund ist es bedeutend, dass die Senkung der Haushaltsabgabe nicht zu einem Verlust an Qualität und Vielfalt beim medialen Service public führt.
Nichtsdestotrotz unterstützt die Regierung des Kantons St.Gallen, dass die SRG ihr Leistungsangebot kritisch überprüfen und eine Fokussierung vornehmen muss. Eine Reduktion der Gebühren ist jedoch nicht ohne die Auswirkungen auf die Leistungen zu betrachten. Somit hätte die Regierung es begrüsst, wenn der Bund zuerst das Angebot definiert hätte und dann die benötigten Kosten hierfür.
Keine Kosteneinsparungen beim Regionaljournal Ostschweiz
Die SRG muss weiterhin sicherstellen können, dass ein Service public in der Informationsvermittlung für alle Bürgerinnen und Bürger vorhanden ist – dies auch in weniger interessanten Wirtschaftsregionen wie Randgebieten und Alpentälern. Auch die Abdeckung der verschiedenen Regionen und Landesteile muss gewährleistet werden, um das gegenseitige Verständnis und die Kenntnis um die Eigen- und Besonderheiten der verschiedenen Sprach- und Kulturregionen zu vermitteln.
Das Regionaljournal Ostschweiz stellt beispielsweise eine regionale Berichterstattung in der eher kleinräumigen Medienlandschaft der Ostschweiz sicher und ist eine bedeutende Informationsquelle für die Region. Kürzungen beim Regionaljournal würden zu unerwünschten Effekten führen. Für die Regierung ist deshalb klar: Die regionale Berichterstattung darf keine Kürzungen erfahren. Somit begrüsst es die Regierung, dass vor dem Hintergrund der reduzierten Mittel zugunsten der SRG insbesondere ein Abbau in den Bereichen Sport und Unterhaltung ins Auge gefasst wird.
Risiken geringer als bei Volksinitiative
Die vorgeschlagene Teilrevision der Verordnung ist zwar nicht derart einschneidend wie die eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)». Sie birgt aber ebenfalls Risiken für die unabhängige und vielfältige Medienlandschaft der Schweiz. Im Sinn eines Gegenvorschlags auf Verordnungsstufe zur SRG-Initiative ist die Teilrevision jedoch aus Sicht der Regierung verkraftbar, sofern das Regionaljournal Ostschweiz bestehen bleibt und keine Einbussen erfährt.
In diesem Sinn erachtet die Regierung die Vorlage des Bundesrates und damit die Senkung der Abgabe für Haushalte auf 300 Franken je Jahr sowie die Befreiung von der Abgabepflicht für Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken als vertretbar.