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Publiziert am 31.01.2024 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild: Eine Hand über dem Touchpad eines Laptops

Das Migrationsamt hat seinen Online-Schalter rundum erneuert. Ausländerinnen und Ausländer können ihre Gesuche um Aufenthalt digital abwickeln, Unterlagen elektronisch einreichen oder nachreichen. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können den Verfahrensstand jederzeit selbständig abfragen. Für Anwälte und Behörden steht die digitale Akteneinsicht zur Verfügung.

Der neue Online-Schalter präsentiert sich ab Ende Januar 2024 in einem vollständig überarbeiteten Erscheinungsbild und zeichnet sich durch eine deutlich verbesserte Nutzbarkeit für die Kundschaft des Migrationsamtes aus. Über den Online-Schalter können Kundinnen und Kunden beispielsweise Gesuche für die Erteilung von Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen, für Grenzgängerbewilligungen, für Familiennachzüge oder Anträge auf Niederlassungsbewilligungen beantragen.

Nutzerinnen und Nutzer reichen die Gesuche mit der Gesuchsquittung und einem Formular in Papierform ein, weil die Deklarationen je nach Gesuchstyp Unterschriften von der ausländischen Kundschaft oder von den Arbeitgebenden erfordern. Je nach Gesuchsart wird der Antrag beim Einwohneramt der Wohngemeinde oder direkt beim Migrationsamt eingereicht.

Bundesportal für Unternehmen

Die bisherigen Sonderfunktionen für Unternehmen hat das Migrationsamt in der neuen Lösung nicht mehr umgesetzt. Dazu gehört die Verwaltung der ausländischen Angestellten und der Firmenstammdaten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dafür künftig das neue Bundesportal «easyGov» des Staatssekretariats für Wirtschaft verwenden können.

Das Portal ist speziell auf die Bedürfnisse von Betrieben mit ausländischen Arbeitskräften ausgerichtet. Beispielsweise ist die Konzipierung der Grenzgänger-Gesuche weit fortgeschritten und wird im Laufe des Jahres 2024 eingeführt.

Digitale Akteneinsicht

Eine grössere Änderung ergibt sich für Rechtsvertretungen und Behörden rund um die digitale Akteneinsicht. Rechtsvertretungen und Behörden können Anträge auf Akteneinsicht wie bisher direkt über den Online-Schalter einreichen. Dafür ist aktuell eine SwissID erforderlich. Die Zustellung der Akten erfolgt neu in ein digitales Postfach der Schweizerischen Post.

Seit über 17 Jahren bietet das Migrationsamt des Kantons St.Gallen einen Online-Schalter für die digitale Einreichung von Gesuchen und Akteneinsicht an. Inzwischen werden jährlich rund 15'000 Geschäftsfälle über diesen Online-Schalter elektronisch abgewickelt. Die Akteneinsichten erfolgen fast ausschliesslich digital. Die aktuelle Lösung ist technologisch am Ende des Lebenszyklus angelangt und wurde deshalb in das E-Portal SG des Kantons St.Gallen (eportal.sg.ch) eingefügt, das auch Dienstleistungen anderer Ämter anbietet.