Nachdem die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen im Bereich Akutsomatik erstmals eine gemeinsame Spitalplanung erarbeiten, soll auch für den Bereich Rehabilitation eine kantonsübergreifende Spitalplanung erstellt werden.
Dadurch soll für den gemeinsamen Versorgungsraum mit knapp 600'000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine qualitativ hochstehende Versorgung mit stationären Rehabilitationsleistungen garantiert werden. Rund 65 Prozent der Spitalaufenthalte von Einwohnerinnen und Einwohnern der Planungsregion erfolgen in einer der acht Rehabilitationskliniken mit Standort in einem der drei Kantone.
Auf der Basis einer gemeinsamen Bedarfsprognose werden die drei Planungskantone ein gemeinsames Bewerbungsverfahren durchführen. Die Bewertung der Bewerbungen und die Wahl der Leistungserbringer für die Spitalliste werden ebenfalls gemeinsam vorgenommen. Angestrebt werden für die drei Kantone gleichlautende Leistungsaufträge. Der Erlass der kantonalen Spitallisten erfolgt individuell durch die jeweiligen zuständigen kantonalen Behörden. Die Invollzugsetzung der neuen Spitallisten Rehabilitation ist auf den 1. Januar 2025 geplant.