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Publiziert am 22.12.2023 08:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild ein Mensch schiebt einen anderen Mensch im Rollstuhl

Mit einem Nachtrag zum Sozialhilfegesetz will die Regierung eine neue gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung und Finanzierung spezialisierter Langzeitpflege schaffen. Das Ziel ist ein bedarfsgerechtes Angebot im Kanton, um teure externe Angebote nur in Ausnahmefällen nutzen zu müssen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und stellt ergänzende Anträge.

Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit komplexen Pflegefällen konfrontiert, die unter die spezialisierte Langzeitpflege fallen. Diese umfasst Gerontopsychiatrie, Schwerst- und komplexe Pflege sowie palliative Pflege. Im Kanton St.Gallen bestehen derzeit Angebots- und Finanzierungslücken für diese spezialisierten Dienste. Diese will die Regierung mit dem vorliegenden VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz schliessen. Insgesamt belaufen sich die gesamten Mehrkosten zu Lasten des Kantons für die zukünftige Spezialpflege gemäss dem Entwurf der Regierung auf jährlich rund 3,3 Millionen Franken.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Kantonsrätin Jeannette Losa, Mörschwil, beraten und begrüsst die vorgeschlagene Regelung. Sie beantragt dem Kantonsrat, zusätzlich auch Pflegeeinrichtungen mit Plätzen für spezialisierte Demenzbetreuung zu fördern. In der Botschaft zur Gesetzesvorlage hat die Regierung bereits auf dieses Thema hingewiesen und einen entsprechenden Gesetzesnachtrag zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission erkennt bereits jetzt Handlungsbedarf und will die Einführung einer neuen Finanzierung für die Betreuung von schweren Demenzfällen rasch vorantreiben. Die voraussichtlichen Mehrkosten betragen rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr. Um der Regierung die Zeit zu geben, die konkrete Umsetzung zu planen, soll sie den Vollzugsbeginn dieser Anpassung auf einen späteren Zeitpunkt festlegen als jenen der übrigen Bestimmungen.

Weiterer Handlungs- und Informationsbedarf

Die Kommission beantragt dem Kantonsrat zudem, der Regierung zwei Aufträge zu erteilen. Zum einen lädt die Kommission die Regierung ein, die Finanzierung von Übergangs- und Brückenangeboten zu verbessern und falls nötig rechtliche Grundlagen zu schaffen. Zum anderen soll sie den Kantonsrat über die Ausgestaltung der Spezialpflegeangebote in Flawil und Wattwil informieren, nachdem sich die Viva Group AG im Sommer 2023 aus den Leistungsvereinbarungen zurückgezogen hat.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Frühjahrssession 2024 in erster und voraussichtlich in der Aufräumsession 2024 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 22.23.06 zu finden.