Mit einem neuen Gesetz zur Umsetzung der Pflegeinitiative will der Kanton St.Gallen dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken. Im Fokus stehen bei Bund und Kanton die diplomierten Pflegefachpersonen der Höheren Fachhochschule HF und der Fachhochschule FH.
Am 28. November 2021 ist die Volksinitiative für eine starke Pflege angenommen worden. Damit ist es an Bund und Kantonen, den Artikel 117b «Pflege» der Bundesverfassung zeitnah umzusetzen. Der Bundesrat hat entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Die erste Etappe gilt der Ausbildungsoffensive, die zweite Etappe den Arbeitsbedingungen und der angemessenen Abgeltung. Der Kanton St.Gallen hat sich dieser Etappierung angeschlossen.
Im Rahmen der Ausbildungsoffensive hat der Kanton St.Gallen ein Massnahmenpaket erarbeitet, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Hinsichtlich der finanziellen Tragweite der Massnahmen und der Verbindlichkeit ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Kanton St.Gallen unumgänglich.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kanton ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Ausbildung zur diplomierten Pflegefachfrau oder zum diplomierten Pflegefachmann fördert und finanziert. Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken in diesen Bereichen.
Der Gesetzesentwurf (Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege) ist vom 22. Dezember 2023 bis am 23. Februar 2024 in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind online abrufbar. Der Entwurf untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im November 2024 stattfinden.