Der neuste Bericht zur Wirksamkeit des innerkantonalen Finanzausgleichs zeigt, dass das Instrument grundsätzlich funktioniert und die gewünschte Wirkung erzielt, obschon eine markante Vergrösserung der Unterschiede bei den Steuerfüssen festzustellen ist. Dennoch möchte die Regierung das aktuelle System so beibehalten. Sie schlägt jedoch Anpassungen am Finanzausgleichsgesetz vor und führt dazu eine Vernehmlassung durch.
Stellungnahmen zu dieser Vorlage können bis 31. Januar 2024 an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht (info.diafgb@sg.ch) gesendet werden. Dieses übernimmt die Koordination der Arbeiten.