Die St.Galler Stimmbevölkerung hat drei kantonale Vorlagen gutheissen. Sie sagt Ja zu einem Sonderkredit von 59 Millionen Franken für die Energieförderung. Ebenfalls heisst sie eine Verbesserung der Betreuungsangebote für Kinder gut. Schliesslich stimmt sie dem Umzug der Kreisgerichtes St.Gallen zu.
Mit dem Sonderkredit von 59 Millionen Franken kann der Kanton die Energieförderung bis 2030 sichern und zusätzlich verstärken. Er unterstützt den Ersatz von Öl- und Gasheizungen, neue Ideen im Energiebereich sowie die Verbesserung im Bereich der Stromversorgungssicherheit. Die Stimmbevölkerung hat sich mit 65,21 Prozent für den Sonderkredit (Gegenvorschlag) ausgesprochen. Die Initiative hingegen wurde mit 72,23 Prozent abgelehnt. Diese hatte 100 Millionen Franken für einen Klimafonds gefordert.
Zusätzliche Förderung der externen Kinderbetreuung
Der Kanton leistet seit dem Jahr 2021 einen jährlichen Beitrag von 5 Millionen Franken an die Gemeinden zur Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Mit dem Ja von 63,13 Prozent der Stimmbevölkerung kann der Kanton nun den Betrag auf 10 Millionen Franken verdoppeln. Die Erhöhung dient der Angebotserweiterung oder der qualitativen Verbesserung der Angebote. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kanton St.Gallen zusätzlich gestärkt.
Kreisgericht St.Gallen kann umziehen
Das Kreisgericht St.Gallen ist heute an zwei Standorten eingemietet. Mit dem Ja der Stimmbevölkerung von 74,68 Prozent kann der Kanton das Kreisgericht in der Liegenschaft Schützengasse 1 in St.Gallen zusammenlegen. Für die neue Nutzung ist eine Instandsetzung nötig. Diese kostet den Kanton 27,2 Millionen Franken.