Der Kanton St.Gallen ändert auf das Schuljahr 2024/25 die Aufnahmebedingungen für den Lehrgang zur Berufsmaturität nach der Lehre. Neu ist mit einem Notenschnitt ab 5,0 ein prüfungsfreier Eintritt möglich. Bisher war dafür eine Aufnahmeprüfung erforderlich.
Neu können Lernende aller Berufe, die in der Abschlussprüfung zum Eidgenössischen Fähigkeitsausweis (EFZ) in den schulischen Fächern einen gerundeten Notenschnitt von 5,0 oder höher erreichen, prüfungsfrei in den Lehrgang zu einer BM 2 (Lehrgang nach abgeschlossener Lehre) eintreten. Bisher war das lediglich für Kaufleute, die einen entsprechenden Notenschnitt vorweisen konnten, möglich.
Die Ausrichtung der BM 2 kann wie bis anhin frei gewählt werden. So kann zum Beispiel nach einer beruflichen Grundbildung im technischen Bereich auch eine BM 2 der Ausrichtung Gesundheit und Soziales angestrebt werden.
Bei einem Eintritt direkt im Anschluss an die berufliche Grundbildung wird der Schnitt aus allen Semesterzeugnisnoten bis und mit dem zweitletzten Semester berechnet. Bei späterem Eintritt wird der Notenschnitt anhand der schulischen Abschlussnoten des EFZ berechnet. Ein prüfungsfreier Eintritt ist bis zu zwei Jahre nach Abschluss des EFZ möglich.
Die Berufsmaturität öffnet den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen und in Verbindung mit einer «Passerelle» auch den Zugang zu Universitäten. Sie kann lehrbegleitend oder nach Abschluss einer Lehre als BM 2 erworben werden. Um mehr hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, fördert der Kanton St.Gallen die Berufsmaturität. Erfahrungen in anderen Kantonen haben gezeigt, dass ein vereinfachter Zugang zur BM 2 die Abbruch- beziehungsweise Misserfolgsquote kaum erhöht. Detaillierte Informationen gibt es unter www.maturanavigator.ch.