Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit komplexen Pflegefällen konfrontiert. Betagte mit einer psychischen Grunderkrankung können etwa herausfordernde Verhaltensweisen zeigen. Die Einrichtungen betreuen aber auch jüngere Menschen, zum Beispiel nach einem schweren Hirninfarkt. Für solche Fälle der spezialisierten Langzeitpflege bestehen aktuell im Kanton St.Gallen Lücken im Angebot und in der Finanzierung. Die Regierung will diese mit einem Gesetzesentwurf schliessen.
Mit der neuen Regelung sollen anerkannte Betagten- und Pflegeheime höhere Kosten für aufwendige Pflegeleistungen geltend machen können. Dies führt zu Mehrkosten von rund 3 Millionen Franken pro Jahr für den Kanton. Die Regierung möchte so Finanzierungslücken schliessen und ein qualitativ gutes Angebot im Bereich der spezialisierten Langzeitpflege fördern. Die Gemeinden bleiben weiterhin zuständig für den gesamten Bereich des Grundangebots.
Bereits heute übernimmt der Kanton höhere Pflegekosten bei den Hospizen (spezialisierte palliative Pflege). Die bestehende Finanzierung reicht aber nicht in allen Fällen aus, um die Kosten zu decken. Der Kanton wird auch in diesem Bereich künftig höhere Kosten übernehmen.
Komplexe Demenzfälle besser beachten
In der Vernehmlassung stiess die vorgesehene Lösung auf grosse Zustimmung. Viele Stellungnahmen bemängelten aber, dass das Thema komplexer Demenzfälle nicht beachtet wird. Menschen mit schwerer Demenz benötigten viel Betreuung und in den Betagten- und Pflegeheimen seien oft zusätzliche bauliche Massnahmen nötig. Die Regierung anerkennt den Handlungsbedarf in diesem Bereich. Sie will aber genauere Abklärungen zum Bedarf und zur Abgrenzung zwischen komplexen und «normalen» Demenzfällen treffen, bevor eine Finanzierungslösung erarbeitet wird.
Zudem sieht die Regierung vor, künftig für Pilotprojekte Fördergelder auszurichten, welche die Weiterentwicklung der integrierten Angebotsgestaltung vorantreiben, also ein abgestimmtes Angebot von ambulanten und stationären Leistungen. Nur so kann den demographischen Herausforderungen wirkungsvoll begegnet werden.
Der Entwurf untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im nächsten Jahr durchgeführt. Die neue Lösung soll anschliessend ab Anfang 2025 umgesetzt werden. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung zum VII. Nachtrag Sozialhilfegesetz sind im Ratsinformationssystem (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 22.23.06 zu finden.