Die Finanzkommission des Kantonsrates hat das Budget 2024 beraten. Sie heisst die von der Regierung vorgeschlagenen Lohnmassnahmen vollumfänglich gut. Die Beratung der Nachtragskredite 2023, insbesondere für das Projekt «IT Steuern SG+», hat die Kommission auf die Sitzung vom Januar 2024 verschoben.
Das von der Regierung präsentierte Budget 2024 geht von einem Defizit von 42 Millionen Franken aus. Ohne die Bezüge aus dem besonderen und freien Eigenkapital entspricht dies einem operativen Aufwandüberschuss von 157,6 Millionen Franken. Die Finanzkommission hat das Budget 2024 an zwei Sitzungstagen geprüft und insgesamt zustimmend gewürdigt.
Sie beantragt dem Kantonsrat einige wenige Anpassungen. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Erhöhung der individuellen Prämienverbilligungen aufgrund des definitiv bekannten Bundesbeitrages sowie die Streichung von Beiträgen an Kulturinstitutionen für höhere Löhne und Sozialleistungen; allfällige Beitragserhöhungen sind im Rahmen der Überarbeitung der Leistungsvereinbarung zu prüfen.
Zustimmung zu den Lohnmassnahmen
Im Rahmen der Budgetberatung hat die Finanzkommission unter anderem das von der Regierung beantragte Wachstum des Personalaufwands diskutiert. Die Berichterstattung zum Review Lohnsystem wurde positiv zur Kenntnis genommen und diente als fundierte Grundlage für die Beurteilung der vorgeschlagenen Lohnmassnahmen.
Den vollen Teuerungsausgleich in der Höhe von 1,6 Prozent, die individuellen Lohnmassnahmen von 0,6 Prozent sowie die Mittel für Stellenschaffungen und weitere Erhöhungen des Personalaufwands hat die Kommission gemäss dem Antrag der Regierung gutgeheissen.
Die Erhöhung des Personalaufwands von 1 Million Franken bei der Kantonspolizei verknüpft die Finanzkommission mit einem Auftrag an die Regierung. Zum einen ist die einheitliche Umsetzung des Lohnsystems über alle Verwaltungseinheiten der Kantonspolizei sicherzustellen. Zum anderen sollen die personalpolitischen Herausforderungen wie die hohe Fluktuation, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, die Förderung von Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Organisationskultur mit externer Unterstützung angegangen werden.
Ein weiterer Auftrag der Finanzkommission betrifft die schulergänzenden Tagesstrukturen in den privaten Sonderschulen. Ab dem kommenden Schuljahr soll ein bedarfsgerechtes Angebot in den entsprechenden Leistungsvereinbarungen vereinbart werden. Die möglichen finanziellen Auswirkungen für den Kanton sind derzeit noch nicht bekannt, weshalb die Regierung dem Kantonsrat in der Sommersession 2024 einen Nachtragskredit vorlegen soll. Weitere Anträge wurden diskutiert, fanden aber keine Mehrheit in der Finanzkommission.
Lotteriefonds, Sonderkredit und Nachtragskredite
Die Beiträge aus dem Lotteriefonds erhöht die Finanzkommission um 10'000 Franken und schlägt ansonsten alle beantragten Beiträge zur Genehmigung vor. Auch der beantragte Sonderkredit von 10,2 Millionen Franken für die Umrüstung kantonaler Hochbauten auf LED-Leuchten wurde einstimmig gutgeheissen.
Die Beratung des Nachtragskredits für das Projekt «IT Steuern SG+» konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Finanzkommission wünscht zu diesem Geschäft zusätzliche Informationen, welche an der Januar-Sitzung 2024 diskutiert werden sollen.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Wintersession, jene zu den Nachtragskrediten ist für die Frühjahrssession geplant. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der Finanzkommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter den Geschäftsnummern 33.23.03 (Budget 2024), 34.23.02 (Lotteriefonds), 37.23.01 (Darlehen SOB) und 33.23.02 (Nachtragskredite IT Steuern SG+ und SAP HCM) zu finden.