Die vorberatende Kommission hat sich mit den verkehrlichen Entwicklungen im Kanton St.Gallen 2024 bis 2028 auseinandergesetzt. Sie hat dabei das 18. Strassenbauprogramm sowie das 7. öV-Programm beraten. Mit beiden ist die vorberatende Kommission grundsätzlich einverstanden. Die Regierung soll jedoch ein neues Finanzierungsmodell für den Strassenfond erarbeiten.
Die vorberatende Kommission hat an zwei Sitzungstagen unter dem Vorsitz von Kantonsrat Walter Gartmann, Mels, die Vorlagen zum 18. Strassenbauprogramm und dem 7. öV-Programm für die Jahre 2024 bis 2028 als «Gesamtverkehrsstrategie» gemeinsam beraten. Dies ermöglicht es, Verkehrsarten wie den motorisierten Individualverkehr oder den öV aufeinander abzustimmen.
18. Strassenbauprogramm: Grossprojekte vorantreiben, Finanzierung sichern
Kantonale Grossprojekte wie die Engpassbeseitigung in St.Gallen (Winkeln bis Neudorf, 3. Röhre Rosenbergtunnel), der Anschluss Wil-West mit der Netzergänzung Nord sowie der Anschluss Witen mit Zubringer Rorschach sollen zur Baureife geführt oder deren Projektierung vorangetrieben werden. Ebenfalls vorgesehen sind mehrere Vorhaben, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs. Die Gesamtkosten für alle Projekte betragen rund 552,2 Millionen Franken. 400,6 Millionen Franken übernimmt der Kanton St.Gallen, die restlichen 151,6 tragen Bund, Gemeinden und Dritte.
Angesichts der Vielzahl anstehender Projekte sorgte die Frage nach einer nachhaltigen Ausgestaltung des Strassenfonds für Diskussionen. Die Regierung soll ein Finanzierungsmodell für den Strassenfonds vorlegen, welches mindestens den Unterhalt und die Mitfinanzierung von Grossprojekten sowie einen Fondsbestand von 150 Millionen Franken sicherstellt. So soll garantiert werden, dass der Unterhalt bestehender und der Bau neugeplanter kantonaler Strassenbauprojekte längerfristig finanziert ist.
Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat gewisse Ergänzungen für das 18. Strassenbauprogramm:
- Die Projektierungsarbeiten der Engpassbeseitigung St.Gallen mit Güterbahnhof und Tunnel Liebegg sollen mit hoher Dringlichkeit bearbeitet werden.
- Projekte zur Strassenraumgestaltung sollen zukünftig für den motorisierten Individualverkehr keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit haben.
- Bestehende Bushaltestellen, die als Busbuchten ausgebildet wurden, sollen im Grundsatz belassen und neue Bushaltestellen, wenn möglich, als separate Busbuchten realisiert werden.
- Weiter sollen Lärmsanierungen durch raumplanerische Massnahmen ermöglicht werden. Auf Tempo-30-Zonen soll in diesem Zusammenhang verzichtet werden.
Öffentlichen Verkehr weiterentwickeln – Vollknoten St.Gallen vorantreiben
Im 7. öV-Programm liegt der Fokus auf Angebotsverbesserungen in verschiedenen Regionen. Im Rheintal und im Werdenberg soll zum Beispiel das öV-Angebot durch den Halbstundentakt der Fernverkehrszüge zwischen St.Gallen und Sargans ab Dezember 2024 sowie den Ausbau des Fernverkehrsangebots zwischen Zürich-Sargans-Chur ab Dezember 2025 verbessert werden.
Die vorberatende Kommission möchte, dass die Regierung die Umsetzung des Vollknotens St.Gallen vorantreibt. Konkret soll die Regierung gegenüber dem Bund die rasche Realisierung der dafür nötigen Beschleunigungsmassnahmen zwischen Winterthur, St.Gallen und St.Margrethen einfordern und dem Kantonsrat darüber Bericht erstatten.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Herbstsession in einziger Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche), im Ratsinformationssystem unter den Geschäftsnummern 36.23.01/36.23.02 zu finden.