Die Regierung hat das Budget 2024 mit einem operativen Aufwandüberschuss von 157,6 Millionen und Nettoinvestitionen von 194 Millionen Franken verabschiedet. Gegenüber der ursprünglichen Planung im Aufgaben- und Finanzplan 2024-2026 verbessert sich das Ergebnis um 40,5 Millionen Franken. Im Personalbereich sind ein voller Teuerungsausgleich von 1,6 Prozent enthalten sowie verschiedene Massnahmen aus der Überprüfung des Lohnsystems.
Angesichts der anhaltenden Unsicherheiten bezüglich des Konjunkturverlaufs, der Teuerungsentwicklung, der hohen geopolitischen Herausforderungen und der schwierig einzuschätzenden Energielage bleiben die Budgetierung und Finanzplanung wie schon in den Vorjahren anspruchsvoll. Dank der erfreulichen Haushaltsentwicklung der letzten Jahre verfügt der Kanton St.Gallen per Ende 2024 über eine robuste Eigenkapitalbasis von rund 1,1 Milliarden Franken.
Zudem ist der Kanton nicht verschuldet. Er ist für die kommenden Herausforderungen finanziell gut gewappnet, geht haushälterisch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln um und verfügt über ein vorausschauendes Finanzmanagement. Diese Einschätzung teilt auch die Ratingagentur Standard & Poor's (S&P), welche den Kanton St.Gallen in ihrer Bewertung vom September 2023 neu auf das beste Rating AAA hochstuft.
Defizit der Rechnung 2023 voraussichtlich höher als budgetiert
Die Regierung erwartet für die mutmassliche Rechnung 2023 einen operativen Aufwandüberschuss von 225 Millionen Franken. Das Budget 2023 ging noch von einem operativen Defizit von 161,4 Millionen Franken aus. Dies entspricht einer Verschlechterung gegenüber dem Budget von 63,6 Millionen Franken. Hauptgrund für diese Abweichung ist der Wegfall der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die im Budget 2023 noch mit einem Ertrag von 149,5 Mio. Franken berücksichtigt war.
Dieser Minderertrag wird teilweise kompensiert durch deutlich höhere kantonale Steuererträge. Die Regierung geht davon aus, dass sich das mutmassliche Rechnungsergebnis bis Ende Jahr noch etwas verbessern wird, da in der Regel nicht alle Kredite voll ausgeschöpft werden.
Bezug aus dem freien Eigenkapital für schuldenkonformes Budget 2024 notwendig
Für das Budget 2024 rechnet die Regierung mit einem Aufwandüberschuss von 42 Millionen Franken. In diesem Ergebnis enthalten ist einerseits ein Bezug aus dem besonderen Eigenkapital von 30,6 Millionen Franken. Andererseits wird zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ein Bezug aus dem freien Eigenkapital in der Höhe von 85 Millionen Franken notwendig sein.
Unter Ausklammerung der Eigenkapitalbezüge resultiert im Budget 2024 ein operatives Defizit von 157,6 Millionen Franken. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber der Planung im Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026 um 40,5 Millionen Franken und gegenüber dem Vorjahresbudget um knapp 4 Millionen Franken. Zur Verbesserung tragen massgeblich die Steuerträge bei, welche auf einem unveränderten Steuerfuss von 105 Prozent basieren. Mindererträge resultieren hingegen aus der Gewinnausschüttung der SNB.
Aufwandwachstum lässt Staatsquote ansteigen
Gegenüber dem Vorjahresbudget nimmt der bereinigte Aufwand im Budget 2024 gesamthaft um 165,7 Millionen Franken oder 3,9 Prozent zu. Die Gründe dafür liegen in den deutlich höheren Staatsbeiträgen, einem höheren Personalaufwand, den Entschädigungen an Gemeinwesen sowie dem Anstieg bei den Sachaufwendungen.
Damit liegt das Wachstum des bereinigten Aufwands im Jahr 2024 über dem erwarteten nominalen Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent. Die Staatsquote nimmt somit im Budget 2024 wie im Vorjahr zu, nachdem sie in den Rechnungsjahren 2021 und 2022 rückläufig war.
Voller Teuerungsausgleich für das Staatspersonal
Der Personalaufwand des Gesamtkantons nimmt gegenüber dem Vorjahresbudget um 30,8 Millionen Franken oder 3,9 Prozent zu. Zum einen beantragt die Regierung insgesamt eine Pauschale für das Wachstum des Personalaufwands von 2,5 Prozent. Diese wird verwendet für einen vollen Teuerungsausgleich von 1,6 Prozent, für den strukturellen Personalbedarf von 0,3 Prozent und für individuelle Lohnmassnahmen von 0,6 Prozent.
Die Festlegung der Quote für individuelle Lohnmassnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Projekt «Review Lohnsystem», welches die Regierung mit ihrem Bericht vom Juli 2023 abgeschlossen hat. Weitere Massnahmen aus dieser Analyse wie Anpassungen in den Bereichen der Kantonspolizei und bei den IT-Supportfunktionen sind ebenfalls im Budget 2024 enthalten.
Kantonshaushalt solide, jedoch von hohen Unsicherheiten geprägt
Die positiven Ergebnisse der letzten Jahre haben zu einer kontinuierlichen Konsolidierung des Kantonshaushalts beigetragen. Das Eigenkapital konnte nicht zuletzt aufgrund der erfolgten hohen Gewinnausschüttungen der SNB und der erfreulichen Entwicklung der Steuererträge geäufnet werden.
Die konjunkturellen Unsicherheiten bleiben jedoch unverändert hoch. Daneben haben auch die finanzielle Entwicklung der SNB und damit die Gewinnausschüttungen, die Entwicklung beim Bundesfinanzausgleich, die finanzielle Situation der Spitäler, die anstehenden Entscheide zur Prämien-Entlastungs-Initiative und die weiterhin dynamisch wachsenden Staatsbeiträge einen grossen Einfluss auf die künftige finanzielle Entwicklung des kantonalen Haushalts.
Vorerst lassen sich die erwarteten negativen Ergebnisse dank eines robusten Eigenkapitalbestandes finanzieren. Sollten die Unsicherheiten jedoch länger anhalten und sich in der künftigen Planung weitere hohe negativen Ergebnisse abzeichnen, müssten seitens Regierung und Kantonsrat entsprechende Massnahmen getroffen werden.
Erste Phase der Effizienzanalysen abgeschlossen
Mit der Budgetbotschaft 2024 orientiert die Regierung den Kantonsrat auch über die Ergebnisse der Effizienzanalysen bei den Ämtern und den Querschnittsaufgaben. Den Auftrag für die beiden Effizienzanalysen hatte der Kantonsrat erteilt. Die Regierung hat das Beratungsunternehmen BDO mit der Analyse von sechs Ämtern (Amt für Wirtschaft und Arbeit, Amt für Handelsregister und Notariate, Kantonales Steueramt, Amt für Umwelt, Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft) beauftragt. Die Effizienz der kantonalen Aufgabenerfüllung wird durch die BDO als gut bis sehr gut beurteilt. Auch wird der Digitalisierungsstand der Ämter mehrheitlich positiv bewertet.
Bei den Querschnittsaufgaben ist eine interne Analyse erstellt worden. Aus Sicht der Regierung ist die Informatik am effizientesten aufgestellt. Im Personal- und Finanzbereich laufen derzeit Projektarbeiten zu den strategischen Vorhaben «HR-Geschäftsmodell» und «Weiterentwicklung Rechnungswesen und Finanzmanagement». Die Regierung möchte hier die Prozesse optimieren und in verschiedenen Bereichen Leistungen vermehrt zentralisieren. Damit will sie Doppelspurigkeiten reduzieren und die Effizienz und Qualität verbessern. Die neue Immobilienstrategie 2023 wurde jüngst überarbeitet. Die Regierung erhofft sich aus der Umsetzung ebenfalls Qualitätsverbesserungen und Effizienzsteigerungen.
Die Regierung legt dem Kantonsrat die Ergebnisse der Effizienzanalysen mit der Budgetbotschaft 2024 (33.23.03) vor. Die Berichte wurden der Finanzkommission bereits im August 2023 präsentiert. Die zusammenfassenden Berichte sind aufgeschaltet (Bericht Effizienzanalyse, Bericht Querschnittsaufgaben).
Die Regierung wie auch die Finanzkommission wollen die Effizienzanalysen weiterführen. Bis Ende Mai 2024 werden vier weitere Ämter durch die BDO analysiert. Ob anschliessend eine dritte Phase von Effizienzanalysen ausgelöst wird, entscheiden die Regierung und die Finanzkommission im Juni beziehungsweise im August 2024.