Die Regierung hat dem Kantonsrat ihren Bericht über die strategische Immobilienbedarfsplanung für die Berufsfachschulen und Mittelschulen sowie eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Berufsbildungsgesetz unterbreitet. Die vorberatende Kommission erachtet den Bericht nicht als geeignete Grundlage für die Sekundarstufe II. Sie sieht Nachbesserungsbedarf und fordert ein Fachgremium für die strategische Steuerung.
Der Bericht der Regierung folgte auf das Postulat 43.19.03 «Strategische Investitionsplanung für Sekundarstufe II» und die Motion 42.20.20 «Keine strategischen Standortentscheide für Berufsfachschulen ohne die notwendigen Grundlagen». Darin zeigt die Regierung ein «Gesamtkonzept» für die strategische Entwicklung der Schulen der Sekundarstufe II auf. Gesetzlich verankert werden soll, dass die Planung der Schulen dem Gesamtkonzept folgt und die Regierung dem Kantonsrat darüber wenigstens alle acht Jahre Bericht erstattet.
Unter dem Präsidium von Kantonsrat Bruno Cozzio, Uzwil, setzte sich die vorberatende Kommission an insgesamt vier Sitzungstagen ausführlich mit dem Bericht 40.22.04 «Strategische Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II» sowie der Botschaft und dem Entwurf 22.22.07 «VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung» auseinander. Aufgrund zahlreicher offener Fragen und Widersprüchen im Gesamtkonzept hörte die Kommission verschiedene Akteure der Berufsbildung und eine Vertretung der Kantonalen Berufsfachschulkommissionspräsidiums-Konferenz an. Von der Verwaltung hat sie sich umfangreich ergänzend dokumentieren lassen, wofür sie dieser ihre Anerkennung ausgesprochen hat.
Erarbeitung einer Berufsbildungsstrategie vorgesehen
Die vorberatende Kommission stellt fest, dass der Bericht – auch wegen der gestrafften Zeitplanung – ohne ausreichenden Einbezug der relevanten Anspruchsgruppen erarbeitet wurde, die Grundlagen teilweise fehlerhaft und im Lauf der Beratung zu bereinigen waren und verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu früh verworfen wurden. Der – wie ursprünglich durch den Kantonsrat gewünscht – auf die Immobilienbedarfsplanung beschränkte Bericht allein ermöglicht nach Ansicht der vorberatenden Kommission noch keine zukunftstaugliche Lösung für die Berufsbildung. Daher schlägt sie dem Kantonsrat vor, auf den Bericht nicht einzutreten und die Regierung stattdessen eine übergeordnete Berufsbildungsstrategie ausarbeiten zu lassen. Dafür soll die Regierung alle relevanten Akteure einbeziehen und die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zeitgemässen Schulbetrieb berücksichtigen. Ziel ist eine zukunftsgerichtete Bildungsstrategie der Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen, die es erlaubt, die gesamte Infrastruktur langfristig effizient zu nutzen und die sich den rasant wechselnden Rahmenbedingungen optimal und flexibel anpassen lässt.
Der vorgeschlagene Auftrag soll gemäss der Kommission die Regierung nicht hindern, laufende Bauvorhaben und reife Campuslösungen weiterhin umzusetzen. Die Kommission erwartet jedoch von der Regierung, dass sie ohne nochmaligen Einbezug des Kantonsrates auf weitere Veränderungen im Berufsschulwesen verzichtet.
Schaffung eines Berufsbildungsrats geplant
Die strategische Führung der Berufsfachschulen durch das Amt für Berufsbildung hat sich nach Ansicht der vorberatenden Kommission nicht bewährt. Sie beantragt dem Kantonsrat deshalb, den Gesetzesentwurf zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen. Diese soll im Gesetz die Grundzüge der übergeordneten Berufsbildungsstrategie abbilden und betreffend kantonale Governance einen strategisch tätigen Berufsbildungsrat vorsehen, in dem alle relevanten Anspruchsgruppen angemessen vertreten sind. Zusätzlich soll die Option eines gemeinsamen Berufsfachschul- und Mittelschulrates geprüft werden, bevor die überarbeitete Vorlage dem Kantonsrat erneut zugeleitet wird.
Der Bericht der Regierung sowie die Botschaft und der Entwurf zum VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter den Geschäftsnummern 40.22.04 und 22.22.07 zu finden.