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Publiziert am 12.06.2023 08:30 im Bereich Allgemein
Kleintanks

Der Kanton St.Gallen führt ab dem 1. Juli 2023 das «TankClearing System» ein. Damit kann das Amt für Umwelt jederzeit aktuelle Daten über den Zustand von Tankanlagen abrufen, die wassergefährdende Flüssigkeiten enthalten. Das ist sicherer und verbessert den Schutz unserer Böden und Gewässer.

Inhaberinnen und -inhaber von Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten sind verpflichtet, ihre Anlage und das Leckanzeigesystem regelmässig von einer Fachperson kontrollieren und warten zu lassen. Entspricht die gemeldete Anlage nicht den Anforderungen an die Gewässerschutzgesetzgebung, können Massnahmen eingeleitet werden, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Das Amt für Umwelt hat mit Stichprobenumfragen bei Firmen und Privaten festgestellt, dass die Kontrollen häufig vergessen gingen oder Kontrollrapporte unvollständig ausgefüllt wurden. Dadurch wurden die Vorschriften nicht eingehalten und das Amt für Umwelt konnte das Register für Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nicht auf dem aktuellen Stand halten.

Bisher haben die Kontrollunternehmen ihre Rapporte in Papierform erstellt und der zuständigen Fachstelle, beispielsweise der Gemeinde oder der kantonalen Behörde, geschickt. Manuell übertrug die Behörde die Angaben ins kantonale oder kommunale Register für Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten. Mit dem TankClearing System erfassen die kontrollierenden Fachfirmen die Meldedaten der Tankkontrolle neu digital vor Ort in standardisierten Pflichtfeldern.

Die erfassten Daten werden auf Servern der CITEC Suisse, dem Verband für Tanksicherheit und Gewässerschutz, anonymisiert zwischengespeichert. CITEC Suisse erfasst und sortiert die gemeldeten Daten automatisch und leitet sie an die Tankfachstelle der Behörde weiter. Diese kann die Daten abrufen und automatisch in das kantonale Register übertragen.

Dank dieses Digitalisierungsschritts können sich das Amt für Umwelt und weitere für die Kontrollen zuständigen Fachstellen, wie die Gemeinden, früher und intensiver mit Mängeln an Tankanlagen befassen. Inhaberinnen und Inhaber von Tankanlagen müssen in Zukunft zudem nicht mehr dafür sorgen, dass die auf Papier erstellten Tankrapporte an die richtige Stelle übermittelt werden.