Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen in Zukunft kantonale Referenden und Initiativen auch elektronisch unterzeichnen können. Die Umsetzung der dazu notwendigen technischen Lösung wurde heute ausgeschrieben.
Im November 2018 hat der Kantonsrat die Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» gutgeheissen und die Regierung beauftragt, die rechtlichen und technischen Grundlagen für Pilotversuche mit E-Collecting auf kantonaler Ebene zu schaffen. Unter E-Collecting versteht man das Sammeln von elektronischen Unterschriften zur Unterstützung von Volksinitiativen oder Referendumsbegehren – dies als Ergänzung zur Unterschriftensammlung auf Papier. Es wird also auch nach der Einführung von E-Collecting ein Teil der Unterschriften auf dem herkömmlichen Weg gesammelt werden müssen.
Heute hat die Staatskanzlei die technische Umsetzung der E-Collecting-Plattform öffentlich ausgeschrieben. Auf dieser Plattform sollen die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen künftig Unterschriftensammlungen durch die Abgabe einer elektronischen Unterschrift unterstützen können. Dabei soll bei der Abgabe automatisch geprüft werden, ob die unterzeichnende Person tatsächlich stimmberechtigt ist und ob sie die betreffende Sammlung bereits unterstützt hat.
Parallel zur Umsetzung der technischen Lösung läuft in der Staatskanzlei ein Gesetzgebungsprojekt, um die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Sammlung von elektronischen Unterschriften für kantonale Initiativen und Referenden zu schaffen. Sowohl die technische Umsetzung als auch das Gesetzgebungsprojekt sollen bis Anfang 2025 abgeschlossen sein. So könnten die Pilotversuche mit E-Collecting in der ersten Hälfte 2025 aufgenommen werden.