Das Gesundheitsdepartement legt den Berichtsentwurf zum V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (sGS 320.2; abgekürzt GSV) vor. Damit sollen einerseits durch Fusion der Spitalverbunde Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Spitalverbunde organisatorische Optimierungen vornehmen können, andererseits sollen Einschränkungen bei der Handlungsfreiheit der Spitalverbunde, die gegenüber ausserkantonalen und privaten Leistungserbringern zu Wettbewerbsnachteilen führen, aufgehoben werden. Die Regierung hat die Vernehmlassung eröffnet.
Stellungnahmen können bis 31. August 2023 eingereicht werden.