Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 18. Juni 2023 über drei Vorlagen ab: die OECD/G20-Mindeststeuer, das Klima- und Innovationsgesetz sowie die Änderung des Covid-19-Gesetzes. Die Regelungen wirken sich stark auf die Kantone aus. Die Regierung des Kantons St.Gallen empfiehlt der St.Galler Kantonsbevölkerung, alle drei Vorlagen anzunehmen.
Unter anderem geht es in der Abstimmung vom 18. Juni 2023 um die Vorlage zur OECD/G20-Mindeststeuer: Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 Prozent Steuern zahlen sollen. Ohne Einführung der Mindestbesteuerung in der Schweiz würden Steuereinnahmen in anderen Staaten anfallen, die dann im Kanton St.Gallen fehlen würden. Die Regierung erachtet die Vorlage deshalb als wichtig und empfiehlt ein Ja.
Am gleichen Wochenende stimmen die Stimmberechtigten auch über das Klima- und Innovationsgesetz (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative) ab. Insbesondere sind zusätzliche Bundesmittel für den Ersatz von fossilen Heizungen und Elektroheizungen, die Energieeffizienz sowie die Förderung von klimafreundlichen Innovationen von Unternehmen vorgesehen. Die erwarteten Auswirkungen dienen der Zielerreichung der St.Galler Energie- und Klimapolitik. Deshalb empfiehlt die Regierung, der Vorlage zuzustimmen.
Die dritte Vorlage betrifft die Änderung des Covid-19-Gesetzes. Damit im Notfall bestimmte Massnahmen weiterhin rasch zur Verfügung stehen, haben die eidgenössischen Räte im Dezember 2022 einen Teil des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024 verlängert. Obwohl die Epidemie vom Bund für beendet erklärt wurde, bestehen weiterhin gewisse Unsicherheiten. Mit der Verlängerung können sich Bund und Kantone auch in der normalen Lage gut abstimmen. Die Regierung empfiehlt deshalb auch bei dieser Vorlage ein Ja.