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Publiziert am 21.04.2023 09:15 im Bereich Allgemein
Symbolbild junge Hand und alte Hand

Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit speziellen Pflegefällen konfrontiert. Zum Beispiel Betagte mit einer psychischen Grunderkrankung, die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen oder Menschen, die komplexe Pflegeleistungen benötigen. Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken für diese Fälle der «spezialisierten Langzeitpflege». Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf erarbeitet, um diese Lücken zu schliessen.

Bei komplexen Fällen in Betagten- und Pflegeheimen entstehen Kosten bei der Pflege, die über den geltenden kantonalen Höchstansätzen liegen. Ebenso fällt ein Mehraufwand bei der individuellen Betreuung und Pension an. Zum Beispiel aufgrund des Verhaltens der Personen oder weil bauliche Massnahmen erforderlich sind. Ohne Kostengutsprache der Gemeinden tragen Betagten- und Pflegeheime diese Mehrkosten selbst. Eine Ausnahme ist der Bereich der spezialisierten palliativen Pflege (in den Hospizbetrieben St.Gallen und Grabs). Hier vergütet der Kanton bereits heute höhere Pflegekosten-Ansätze.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen als spezialisierte Einrichtungen anerkannte Leistungserbringer im Einzelfall höhere Kosten geltend machen können. Die entstehenden Mehrkosten von gut 3 Mio. Franken pro Jahr trägt der Kanton. Die Regierung möchte so Finanzierungslücken schliessen und ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der spezialisierten Langzeitpflege fördern. Die spezialisierten Angebote umfassen die gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege (betagte Menschen mit psychiatrischen Grunderkrankungen), die schwerst- oder komplexe Pflege (zum Beispiel Menschen mit Tetraplegie) sowie die spezialisierte palliative Pflege (Menschen mit unheilbarer Krankheit).

Der Gesetzesentwurf (VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz) ist vom 21. April 2023 bis am 30. Juni 2023 in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind online abrufbar. Der Entwurf untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im nächsten Jahr stattfinden. Die neue Lösung soll anschliessend ab Anfang 2025 umgesetzt werden.