Die Beiträge des Kantons St.Gallen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sollen von fünf auf zehn Millionen Franken erhöht werden. Die Regierung hat dem Kantonsrat einen entsprechenden Gesetzesnachtrag unterbreitet. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten. Sie möchte die administrativen Hürden für die Gemeinden möglichst niedrig halten.
Der Kantonsrat hat der Regierung im Rahmen der Beratung des Berichts 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen» den Auftrag erteilt, die jährlichen kantonalen Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von fünf auf zehn Millionen Franken jährlich zu erhöhen. Damit sollen die Gemeinden in grösserem Umfang als bisher die Drittbetreuungskosten der Eltern senken, das Angebot ausweiten und/oder den Betreuungsschlüssel verbessern können. Ziel des vorliegenden Nachtrags zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KibG) ist es, die Beitragserhöhung gesetzlich zu verankern und die Voraussetzungen für den Erhalt von Kantonsbeiträgen zu präzisieren. Die Botschaft enthält überdies Ausführungen zur Weiterentwicklung des heutigen Systems, die mit einem II. Nachtrag zum Gesetz in Angriff genommen werden soll.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Kantonsrätin Monika Scherrer, Degersheim, beraten und begrüsst die vorgeschlagene Umsetzung. Hinsichtlich des kommenden II. Nachtrags beantragt sie dem Kantonsrat, die Regierung einzuladen, den Aufwand für die Gesuche um finanzielle Beiträge und den Kontrollaufwand für den Kanton auf das notwendige Mass zu beschränken und den Gesuchsprozess administrativ zu entlasten. Sofern Vereinfachungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch die Regierung eingeführt werden können, sollen diese umgesetzt werden. Diese Anliegen bestätigen im Wesentlichen die Ziele, welche die Regierung mit dem Projekt für einen II. Nachtrag verfolgt.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession im Juni in erster und voraussichtlich auch zweiter Lesung. Die Vorlage untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum, die entsprechende Volksabstimmung soll im November 2023 stattfinden. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 22.23.01 zu finden.