Der Kanton St.Gallen hat 17 Gebiete ermittelt, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen. Auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wollen die Windkraft stärker für die Energieversorgung nutzen und sich von der ausländischen Stromproduktion unabhängiger machen. Mit der Ermittlung der geeigneten Gebiete erfüllen die Kantone den Auftrag des Bundes zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Oft verlaufen die Grenzen der drei Ostschweizer Kantone entlang von Höhenzügen und Kreten. Verschiedene solcher Standorte eignen sich, um Windenergie zu nutzen. Einzelne geeignete Gebiete für Windenergieanlagen erstrecken sich über eine Kantonsgrenze hinaus. Solche Gebiete könnten zum Teil zu einem Windpark zusammengefasst werden. Beispiele sind der Windenergiepark «Gätziberg», zusammen mit «Honegg» und «Suruggen» zwischen Altstätten und Trogen sowie «Waldegg» zwischen Teufen und der Stadt St.Gallen.
Bei der Ermittlung dieser Gebiete haben die Kantone die Eignungs‑ und Schutzkriterien gegeneinander abgewogen. So sind beispielsweise Moorlandschaften von nationaler Bedeutung als Standorte ausgeschlossen wie auch Gebiete mit ungenügender Windleistung von der weiteren Planung ausgenommen werden. Die drei kantonalen Raumplanungsämter haben sich über die Methodik der Interessenabwägung und die Lage der Gebiete, insbesondere jener in Grenznähe, auf dem Laufenden gehalten.
Kantone ermitteln geeignete Gebiete
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat sechs Gebiete ausgeschieden, die für Windkraftanlagen geeignet sind und in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollen. Die Richtplananpassung geht voraussichtlich im zweiten Semester 2023 in die Vernehmlassung. Danach wird der Richtplan zuerst dem Kantonsrat und anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt. Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat vier geeignete Standorte ermittelt. Im Oktober 2022 wurde der Standort «Honegg» bei Oberegg definitiv im Richtplan festgesetzt. Der Richtplan liegt nun beim Bund zur Genehmigung.
Der Kanton St.Gallen hat Gemeinden und Regionen an drei regionalen Veranstaltungen anfangs Februar über die 17 ermittelten Windeignungsgebiete informiert.
Diese Veranstaltungen lieferten Hinweise für die weitere Information der Bevölkerung und anderer Anspruchsgruppen wie beispielsweise Ortsgemeinden und Investoren. Im April orientieren das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation und das Amt für Wasser und Energie die Bevölkerung an Informations- und Dialoganlässen.
Die Gemeinden und Regionen können sich bis 6. April im Rahmen einer Anhörung zu den Windeignungsgebieten äussern. Diese sollen dann in die Anpassung des Richtplans 23 einfliessen. Die Regierung beschliesst voraussichtlich Anfang Mai die Eröffnung der Vernehmlassung der Richtplan‑Anpassung 23. Die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung der Richtplan-Anpassung 23 dauert von Mitte Mai bis Ende August 2023. Die Vorprüfung durch den Bund erfolgt gleichzeitig. Voraussichtlich Ende Oktober erlässt die Regierung die Anpassung des Richtplans. Er wird anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt.
Kanton und Bund stärken Windenergie
Das St.Galler Energiekonzept will bis 2030 die Produktion erneuerbarer Wärme und Strom um 1'100 Gigawatt erhöhen. Dazu soll die Windenergie einen Beitrag von rund 80 Gigawattstunden leisten. Es ist vorgesehen, die Produktion etappenweise bis 2035 auf 100 Gigawattstunden und bis 2050 auf 300 Gigawattstunden zu erhöhen.