Die Regierung hat dem Kantonsrat mit zwei Nachträgen zum Mittelschulgesetz Anpassungen der Präsenzpflicht an den Mittelschulen unterbreitet. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, lediglich auf den Nachtrag betreffend die Regelung von besonderen Unterrichtsaktivitäten einzutreten.
Unter dem Präsidium von Kantonsrat Alexander Bartl, Widnau, beriet die vorberatende Kommission die beiden Geschäfte. Mit dem XIV. Nachtrag möchte die Regierung die Motion 42.19.23 «Präsenzverpflichtung beim Mittelschulbesuch» umsetzen. Der XV. Nachtrag soll es ermöglichen, einen Teil der Schulferien für besondere Unterrichtsaktivitäten zu reservieren.
Gesetzlich verankerte Absenzregelung
Bisher überlässt es das Gesetz den einzelnen Mittelschulen, über die Handhabung von Abwesenheiten mittels Reglement zu bestimmen. Der XIV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz sieht vor, die im Wesentlichen gebilligten Absenzgründe auf Gesetzesstufe zu verankern. Die Teilnahme an einer politischen Veranstaltung soll dabei grundsätzlich kein anerkannter Absenzgrund sein. Eine ausnahmsweise Bewilligung soll dann möglich sein, wenn das Thema Gegenstand des Unterrichts ist und die Veranstaltung nicht auf die Störung, Vereitelung oder Instrumentalisierung des Unterrichts zielt. Ausserdem sieht der Nachtrag höchstens zwei Jokerhalbtage pro Schuljahr vor.
Die vorberatende Kommission lehnt es mehrheitlich mangels Notwendigkeit ab, die Absenzgründe gesetzlich festzulegen. Der Grund dafür ist, dass die Gewährung von Absenzen zum operativen Geschäft der Mittelschulen gehört und eine klassische Führungsaufgabe darstellt. Das geltende Recht, das die Regelung von Absenzen, Dispensation und Urlaub der Rektoratskommission und die Beurteilung des Einzelfalls der Rektorin oder dem Rektor überlässt, erscheint der vorberatenden Kommission sachgerecht. Zudem befürchtet die vorberatende Kommission mögliche Auslegungsprobleme betreffend die Frage, was als politische Veranstaltung qualifiziert werden könnte und sieht rechtliche Risiken betreffend ein allfällig grundsätzliches Verbot von politischer Betätigung während der Unterrichtszeit. Vor diesem Hintergrund lehnt sie die gesetzliche Einführung von Jokerhalbtagen ebenfalls ab.
Schulferien als zusätzliche Zeit für besondere Unterrichtsaktivitäten
Mit dem XV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz will die Regierung den Rektorinnen und Rektoren ermöglichen, über die gesamte Schulzeit hinweg acht Ferienwochen als besondere Schulzeit zu bestimmen. Damit will sie Sprachaufenthalte, Einführungswochen und neue Unterrichtsformen besser in die Ausbildungs- und Schuljahresstruktur integrieren.
Die vorberatende Kommission begrüsst die vorgeschlagene Änderung und stellt keine Anträge.
Beratung im Kantonsrat
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster und voraussichtlich in der Sommersession 2023 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates unter den Geschäftsnummern 22.22.26 / 22.22.27 zu finden.