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Publiziert am 18.01.2023 10:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Theater

Nach rund zweieinhalb Jahren sind die Covid-Ausfallentschädigung sowie die Transformationsbeiträge im Kulturbereich per Ende November 2022 ausgelaufen. Der Kanton hat während dieser Zeit Kulturschaffende und Kulturorganisationen mit insgesamt 10,2 Millionen Franken unterstützt. Damit verhinderte er grössere Schäden für den Kultursektor.

Ab dem 20. März 2020 konnten Kulturschaffende und Kulturorganisationen beim Kanton finanzielle Schäden mit Bezug zur Corona-Pandemie geltend machen. Im April 2021 kamen Beiträge für Transformationsprojekte hinzu, mit denen der Kanton Anpassungen des Kultursektors an die pandemiebedingt veränderten Verhältnisse unterstützte. Diese Unterstützungshilfen sind Ende November 2022 ausgelaufen.

Drei von vier Gesuchen genehmigt

Insgesamt hat das Amt für Kultur rund 1000 Gesuche von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen um Ausfallentschädigung bearbeitet. Von 478 Gesuchen von Kulturschaffenden wurden 350 (73,2 Prozent) gutgeheissen und rund 3 Millionen Franken ausbezahlt (beantragt wurden 7,17 Millionen Franken). Bei den Kulturunternehmen hiess das Amt für Kultur 375 von 508 Gesuchen (73,8 Prozent) und Beiträge von rund 17,5 Millionen Franken (von beantragten 47,4 Millionen Franken) gut. Ausbezahlt hat der Kanton St.Gallen 10,2 Millionen Franken. Die andere Hälfte, ebenfalls 10,2 Millionen Franken, finanzierte der Bund.

Dies verhält sich auch bei den Transformationsprojekten so. Unter hälftiger Mitfinanzierung vom Bund hiess das das Amt für Kultur 49 von 69 Gesuchen gut (71 Prozent). Da ein Teil der Projekte noch bis Oktober 2023 umgesetzt wird, ist eine abschliessende Aussage über die total ausbezahlte Summe noch nicht möglich. Bisher beläuft sie sich auf 2,6 Millionen Franken (von beantragten 5,44 Millionen Franken). Auch diesen Betrag teilen sich Bund und Kanton hälftig.

Grössere Schäden für die Kultur verhindert

Die Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte halfen, noch grössere Schäden für die Kultur während der Covid-19-Pandemie zu verhindern. Dennoch bleibt die Situation der Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen angespannt. Die geringen finanziellen Reserven sind aufgebraucht, das Vereinsleben ist ins Stocken geraten oder kam gänzlich zum Erliegen, das Publikum kommt nicht mehr in gleichem Ausmass zurück und Zulieferer der Kulturbranche orientierten sich teilweise neu. Der Kultursektor wird sich, auch dank diesen Unterstützungen, an ein verändertes Publikumsverhalten anpassen.

Rasche Reaktion der Verwaltung

Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen war massgeblich an der Erstellung der schweizweiten Grundlagen (Merkblätter, Formulare und Prozesse) für die Covid-Verordnung Kultur beteiligt. Es erarbeitete unter hohem Zeitdruck auch die Vollzugsbeschlüsse zuhanden der St.Galler Regierung. So konnte das Gesuchsportal rasch aufgeschaltet und das erste Gesuch um Covid-Ausfallhilfe entgegengenommen werden: Das Bedürfnis der Kulturschaffenden und -organisationen nach Schadensdeckung war gross und dringlich.