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Publiziert am 26.01.2023 10:00 im Bereich Allgemein
Geld

Die Finanzkommission hat den Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026 beraten. Sie genehmigt diesen unter Vorbehalt von Anpassungen im Bereich des Personalaufwands. So beantragt die Finanzkommission eine Reduktion des für das Jahr 2024 geplanten Teuerungsausgleichs sowie der Mittel für Stellen für IT- und Digitalisierungsvorhaben.

Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zeigt die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den kommenden Jahren auf. Die operativen Defizite haben sich gegenüber der Vorjahresplanung deutlich erhöht und liegen in den Planjahren 2024–2026 bei jährlich rund 200 Millionen Franken. Die finanziellen Effekte der mit dem Budget 2023 beschlossenen Steuerfusssenkung sind im vorliegenden AFP enthalten. Auch wird wiederum mit Erträgen aus Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank zwischen 132,4 und 142,1 Millionen Franken geplant.

Die Mehrheit der Finanzkommission spricht sich – wie auch die Regierung – für einen partiellen Teuerungsausgleich für das Personal aus. Allerdings reduziert sie den vorgeschlagenen Ausgleich von 1,7 Prozent auf 1,4 Prozent. Selbstverständlich muss dieser Wert anlässlich der Diskussion zum Budget 2024 bei Vorliegen der dann aktuellen Inflationsrate neu beurteilt werden. Ein Antrag auf einen vollen Teuerungsausgleich fand keine Mehrheit in der Finanzkommission.

Individuelle Lohnmassnahmen sorgen für Diskussionen

Intensiv hat die Finanzkommission über die individuellen Lohnentwicklungen diskutiert. Dabei wurde auch ein Antrag zu Massnahmen gegen den Fachkräftemangel eingebracht. Dieser fokussierte auf die Konkurrenzfähigkeit des kantonalen Lohnsystems und auch auf die Personalsituation bei der Polizei. Die Finanzkommission war schliesslich grossmehrheitlich der Ansicht, dass in dieser Sache die Resultate des «Reviews Lohnsystem» abgewartet werden müssen. Einerseits sollen darin bereits einige im Antrag aufgeworfenen Fragen beantwortet werden, andererseits werden Grundlagen für eine fundierte Diskussion zum Lohnsystem und zu den Lohnentwicklungen erwartet. Die Finanzkommission wird sich bereits an ihren Sitzungen im März und Mai und nicht wie ursprünglich geplant erst im August mit dem Review befassen. Ergebnisse, erste Erkenntnisse und Handlungsfelder werden von der Regierung präsentiert und können somit vertieft diskutiert werden.

Die Notwendigkeit für eine Stärkung der personellen Ressourcen im Bereich der Digitalisierungs- und IT-Vorhaben war unbestritten. Die Finanzkommission hält jedoch an den im Vorjahr beschlossenen zusätzlichen Mitteln von total 2 Millionen Franken fest. Damit kürzt die Finanzkommission die von der Regierung vorgeschlagenen Mittel um insgesamt 2,5 Millionen Franken. Allfällige zusätzliche Stellen im IT-Bereich müssten durch Einsparungen an anderen Orten finanziert werden.

Das jährliche Wachstum der Staatsbeiträge von 2,2 Prozent und die damit zusammenhängende ansteigende Staatsquote geben unverändert Anlass zur Sorge. Die Finanzkommission wird sich deshalb anlässlich der März-Sitzung 2023 mit den Staatsbeiträgen auseinandersetzen. Hauptsächlich sollen die Beeinflussbarkeit der Staatsbeiträge durch die Politik und mögliche Handlungsspielräume diskutiert werden.

Der Kantonsrat berät den AFP in der kommenden Frühjahrssession. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der Finanzkommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter den Geschäftsnummern 33.23.04 (Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026) zu finden.