Die Regierungen der Kantone Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen im Grundsatz die vom Bund im Fall einer Strommangellage vorgeschlagenen Massnahmen. Sie sind allerdings der Auffassung, dass einige Vorschläge zu detailliert sind und der Vollzug schwierig wäre. Das oberste Ziel müsse es weiterhin sein, Abschaltungen zu verhindern, schreiben die vier Kantone in ihren Vernehmlassungsantworten.
Für den Fall einer schweren Strommangellage hat der Bundesrat verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen vorbereitet, die sich auf das Landesversorgungsgesetz abstützen. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen (Beschränkungen, Verbote, Kontingentierung, Abschaltung) an die Schwere der Mangellage und die aktuelle Situation angepasst und die entsprechenden Verordnungen erst dann in Kraft gesetzt.
Die Regierungen der Ostschweizer Kantone Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen im Grundsatz die Vorschläge des Bundes und schliessen sich im Wesentlichen der von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) erarbeiteten Stellungnahme an. Das oberste Ziel ist für die vier Regierungen weiterhin, dass Abschaltungen und wenn möglich auch Kontingentierungen verhindert werden müssen.
Damit dies möglich ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger Strom sparen. Der Weg dazu führt für die vier Regierungen aber nicht über solch detaillierte Vorschriften, wie sie der Bund vorsieht und die im privaten Rahmen kaum kontrollierbar wären. Vielmehr setzen sich für nachvollziehbare Massnahmen und einen einheitlichen Vollzug ein.
Massnahmen müssen nachvollziehbar sein
Nicht nachvollziehbar ist für die Ostschweizer Regierungen zum Beispiel, dass Skigebiete weiter beschneit werden dürfen, wenn Private ihre Wohnungen und Häuser weniger heizen dürfen oder die Grossverbraucher ihren Verbrauch kontingentieren müssen. Ebenfalls kein Verständnis haben sie für den Vorschlag, die Geschwindigkeit auf Autobahnen zu beschränken, und sie fordern zudem, auf Einschränkungen bei der Elektromobilität zu verzichten, weil die Einsparung bei beiden Massnahmen kaum spürbar sei. Weiter regen die Ostschweizer Regierungen an, die Senkung der Raumtemperatur unabhängig vom Energieträger auf 18 Grad Celsius nochmals zu überdenken, weil damit die Massnahmen im Gas- und Stromsektor nicht konsistent und so kaum nachvollziehbar wären.
Bei der Kontingentierung sind vom Bund keinerlei Ausnahmen vorgesehen. Die Ostschweizer Kantone hingegen sehen das anders und fordern einen Artikel zum Thema «Ausnahmen», in dem Entsorgungs- sowie Wasserversorgungsanlagen, stationäre Gesundheitseinrichtungen, die Tierhaltung in Ställen sowie kritische Einrichtungen von Telekommunikationsbetreibern von der Kontingentierung ausgenommen oder mit einem reduzierten Prozentsatz kontingentiert werden.
Aus Sicht der Ostschweizer Kantone ist zudem die Luftreinhalteverordnung so anzupassen, dass Notstromaggregate wirksam betrieben werden können. Mittelfristig erachten die Kantone die Einführung eines Kontigenthandels als Lösungsansatz, der weiterverfolgt werden sollte.