Die Regierung will fast 60 Millionen Franken mehr in den Klimaschutz investieren. Nach heutigem Stand ergänzt der Bund diesen Betrag im Umfang von rund 82 Millionen Franken. Somit stehen 142 Millionen Franken zur Verfügung, um den Ersatz von fossilen Heizanlagen und die Modernisierung von Gebäudehüllen zu beschleunigen und den Energieverbrauch der Gebäude zu senken. Dies schlägt die Regierung dem Kantonsrat als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «St.Galler Klimafonds» vor.
Das Initiativkomitee «St.Galler Klimafonds» möchte einen Fonds für den Schutz des Klimas errichten. Dieser soll über 100 Millionen Franken verfügen und mit Geld des besonderen Eigenkapitals geäufnet werden. Aus Sicht der Regierung ist es unbestritten, dass die Energieförderung einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet. Sie schlägt hingegen eine Finanzierung über einen Sonderkredit vor, da es nicht sinnvoll ist, zwei Instrumente für die Finanzierung derselben Sache zu betreiben
Zudem würde das besondere Eigenkapital Ende 2023 voraussichtlich nur noch knapp 84 Millionen Franken betragen. Das besondere Eigenkapital würde damit als Finanzierungsquelle für den Fonds nicht ausreichen.
Gegenvorschlag zur Initiative
Die Regierung beantragt dem Kantonsrat deshalb, die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» abzulehnen. Die Regierung schlägt vor, der Initiative einen Gegenvorschlag in der Form eines Kantonsratsbeschlusses für einen Sonderkredit von insgesamt 59,25 Millionen Franken gegenüber zu stellen. Davon entfallen 17,25 Millionen Franken auf die Finanzierung des laufenden Förderungsprogramms Energie für die Jahre 2026 bis 2030. Weitere 42 Millionen Franken sind für die Weiterführung der Kampagne «erneuerbar heizen» ab 2024 bis längstens 2030 vorgesehen.
Die Stimmberechtigten können somit in einer Volksabstimmung über den gesamten Kredit in der Höhe von 59,25 Millionen Franken befinden. Der Gegenvorschlag sichert die Energieförderung bis 2030. Zudem kann die Energieförderung über das bewährte Instrument des Sonderkredits erfolgen.
Zusätzlich richtet der Bund Globalbeiträge an jene Kantone aus, die eigene Programme zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme durchführen. Ihre Höhe richtet sich nach Massgabe des kantonalen Kredits und der Wirksamkeit des kantonalen Förderprogramms. Gestützt darauf wird der Kredit des Kanton St.Gallen mit Globalbeiträgen des Bundes im Umfang von voraussichtlich rund 82 Mio. Franken ergänzt.
Abstimmung wohl im Herbst 2023
Der Gegenvorschlag unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. Falls die Initiative nicht zurückgezogen wird, erfolgt die Volksabstimmung über den Gegenvorschlag gleichzeitig mit demjenigen über die Initiative. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im November 2023 statt. Der Vollzug ist ab 1. Januar 2024 vorgesehen.
Der Bericht und Antrag der Regierung zur Einheitsinitiative sowie Botschaft und Entwurf der Regierung zum Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030 vom 22. November 2022 sind im Ratsinformationssystem (www.ratsinfo.sg.ch) unter den Geschäftsnummern 29.22.01 und 33.22.05 im Register Dokumente veröffentlicht.