Im September 2020 hat die Regierung aufgrund der Covid-19-Pandemie beschlossen, den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen eine Entschädigung für den Kauf von Schutzmasken zu gewähren. Mit der veränderten epidemiologischen Lage wird diese Massnahme Ende Jahr nun aufgehoben.
Seit dem 1. September 2020 erhalten Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV auf Antrag eine Pauschale von 30 Franken pro Kalenderjahr. Damit wurden die zusätzlichen Kosten für den Kauf von Schutzmasken abgegolten. Mit dieser Massnahme hat die Regierung im Sommer 2020 auf die finanziellen Mehrbelastungen reagiert, welche die neuen behördlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie hatten.
Nachdem die Anordnungen zum Maskentragen weggefallen sind und die epidemiologische Lage sich verändert hat, wird die Maskenpauschale für EL-Bezügerinnen und -Bezüger im Jahr 2023 gestrichen. Die Regierung hat die entsprechende Bestimmung in der Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (sGS 351.53) per 1. Januar 2023 aufgehoben. Würde sich die epidemiologische Lage verschlechtern und käme es zu neuen behördlichen Anordnungen, wird der Kanton eine Wiedereinführung der Maskenpauschale prüfen.
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) hat als EL-Durchführungsstelle seit September 2020 Maskenpauschalen im Umfang von insgesamt rund 300'000 Franken ausgerichtet.
Die Maskenpauschale ist nur eine von mehreren Massnahmen, die das kantonale Departement des Innern aufgrund der Covid-19-Pandemie im Sozialbereich entwickelt hat. So wurden mit der im letzten Juni eingestellten Corona-Hilfe Privatpersonen unterstützt, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Dabei wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden etwa drei Millionen Franken an Unterstützungsgeldern ausgerichtet.