Von 2012 bis 2019 hat die Bus Ostschweiz AG zu hohe Abgeltungen für den öffentlichen Verkehr bezogen. Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen und das Bundesamt für Verkehr haben sich nun mit der Bus Ostschweiz AG über die Rückerstattung geeinigt. Die Bus Ostschweiz AG wird verteilt über die Jahre 2023 bis 2029 insgesamt 6,7 Millionen Franken zurückerstatten.
Vor rund einem Jahr hat die Finanzkotrolle des Kantons St.Gallen die internen Verrechnungen der Bus Ostschweiz AG und deren Tochterunternehmen überprüft. Sie hat dabei festgestellt, dass durch eine sogenannte «Sale-and-lease-back»-Praxis während der Jahre 2012 bis 2019 zu Unrecht Abgeltungen in Höhe von rund 5,5 Millionen Franken geleistet worden sind. Betroffen waren – in unterschiedlichem Ausmass – der Bund, die Kantone St.Gallen und Thurgau sowie einzelne politische Gemeinden als Besteller der jeweiligen Verkehrsangebote.
Im Rahmen einer Vergleichslösung haben sich die Besteller mit der Bus Ostschweiz AG über die Rückerstattung dieser Abgeltungen geeinigt. Die Bus Ostschweiz AG wird über die Jahre 2023 bis 2029 insgesamt 6,7 Millionen Franken zurückerstatten. Der Betrag setzt sich zusammen aus der Grundforderung von 5,5 Millionen Franken und einem Teil der angefallenen Zinsen. Drei Millionen Franken – darunter der Anteil des Bundes von 2,1 Millionen Franken – werden in den Jahren 2023 und 2024 zurückbezahlt. Ein Anteil des Kantons St.Gallen in Höhe von 3,7 Millionen Franken wird Ende 2029 zur Zahlung fällig. Mit diesem Zahlungsaufschub ist der Fortbestand der Busub isusweiz AG als wichtiger Träger des öffentlichen Verkehrs sichergestellt.