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Publiziert am 14.11.2022 08:00 im Bereich Allgemein
Familie

Der Kanton St.Gallen und die neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden (KESB) haben den jährlichen Kenndatenbericht zu den Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen veröffentlicht. Die Daten zeigen, dass die Schutzmassnahmen bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen leicht angestiegen sind. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen im Durchschnitt.

Am 31. Dezember 2021 bestanden im Kanton St.Gallen 5'162 Erwachsenenschutz-massnahmen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme von 71 Massnahmen beziehungsweise 1,4 Prozent. Die Beistandschaften unterscheiden sich in der Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte. Die leichteren Schutzmassnahmen, die sogenannten Begleit- und Vertretungsbeistandschaften, haben im Vergleich zum Vorjahr um 143 Fälle (3,3 Prozent) zugenommen. Die stärksten Schutzmassnahmen, die umfassenden Beistandschaften, haben um 73 Fälle (8,5 Prozent) abgenommen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Fachpersonen der KESB die einzelnen Lebenssituationen von Betroffenen sorgfältig beurteilen und individuelle Schutzmassnahmen errichten.

Leichte Zunahme beim Kindesschutz

Am 31. Dezember 2021 bestanden für minderjährige Personen 3'580 Kindesschutzmass­nahmen, was einer Zunahme von 126 Massnahmen (3,6 Prozent) entspricht. Für ein Kind können mehrere Schutzmassnahmen bestehen. Insgesamt hatten 2'758 Kinder und Jugendliche eine oder mehrere Schutzmassnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Zunahme von 73 betroffenen Minderjährigen (rund 3 Prozent) zu verzeichnen.

Die häufigste Kindesschutzmassnahme ist die Beistandschaft, die in 2'559 Fällen errichtet wurde. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Zunahme von 96 Fällen. Die zweithäufigste Massnahme ist die Weisung. Dabei handelt es sich um ambulante Unterstützungsmassnahmen, welche die KESB anordnet. So verpflichtet sie Familien zum Beispiel eine Erziehungsberatung oder eine sozialpädagogische Familienbegleitung in Anspruch zu nehmen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Interkantonaler Vergleich

Durchschnittlich hatten im Jahr 2021 12 von 1'000 Erwachsenen und 29 von 1'000 Kindern eine oder mehrere Schutzmassnahmen. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen damit bei Kindesschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei Massnahmen für Erwachsene leicht darunter.

Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen rückläufig

Am 31. Dezember 2021 waren 209 Kinder und Jugendliche in einem Heim untergebracht. 57 Kinder und Jugendliche aus dem Kanton St.Gallen fanden Schutz in einer Notunterkunft. Im Jahr 2020 waren es 72 Kinder und Jugendliche, wobei die Aufenthaltsdauer im Jahr 2021 länger war. Bei den Unterbringungen in einer Pflegefamilie zeichnet sich seit dem Jahr 2017 eine abnehmende Tendenz ab. Während im Jahr 2017 noch 354 Pflegeverhältnisse bestanden, waren es letztes Jahr noch 313.

Der Bericht enthält zudem auch Daten zu Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien und zu den Kosten der Gemeinden für die Unterbringung von Kindern und die sozialpädagogische Familienbegleitung.