Strassenverkehr verursacht Lärm und schadet damit der Gesundheit. Ein wirksames und einfaches Mittel gegen Strassenlärm sind Temporeduktionen. Der Kanton und die Stadt St.Gallen haben zusammen entschieden, wo und wann Tempo 30 auf dem städtischen Netz nötig und sinnvoll ist.
In der Schweiz sind rund 14 Prozent der Bevölkerung übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. In der Stadt St.Gallen sind das rund 11'000 Personen. Überschreitet der Lärm die Grenzwerte, müssen Strasseneigentümer Massnahmen ergreifen. Denn der Bund schreibt in der Lärmschutzverordnung vor, wie laut der Verkehr in Wohngebieten sein darf. Diese Lärmgrenzwerte werden auf mehreren Strassen in der Stadt St.Gallen überschritten.
Die Stadt und der Kanton St.Gallen sind deshalb verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen umzusetzen. Dies können Massnahmen an Fahrzeugen, an Strassenbelägen oder bei der Geschwindigkeit sein. Mit dem Konzept Temporegime Stadt St.Gallen senken der Kanton und die Stadt auf den betroffenen Abschnitten die erlaubte Fahrgeschwindigkeit. Temporeduktionen sind kostengünstig und senken die Lärmbelastung, wie Beispiele in anderen Schweizer Städten zeigen. Es sind keine baulichen Massnahmen erforderlich, lediglich die Signalisation muss angepasst werden.
Die Temporeduktion wird schrittweise umgesetzt. Zuerst soll Tempo 30 nachts auf fast allen Hauptverkehrsstrassen der Stadt gelten. Auf ausgewählten Strassen soll in weiteren Schritten die Reduktion auch tagsüber umgesetzt werden. Die Umsetzungsphase dauert voraussichtlich sechs Jahre. Erste Erkenntnisse zeigen, dass sich diese Massnahmen nur begrenzt auf den öffentlichen Verkehr auswirken.
Bereits im September 2021 wurden verschiedene Interessensgruppen über das Konzept informiert. Vor dem Abschluss des Konzepts erhalten die Interessensgruppen und politischen Parteien die Möglichkeit, an einer Vernehmlassung teilzunehmen. Auf der Webseite stadttempo.ch indet die Öffentlichkeit weitere Informationen zum Konzept.