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Publiziert am 19.10.2022 10:00 im Bereich Allgemein
Pfalzkeller

Nach dem Rücktritt von Ständerat Paul Rechsteiner hat die Regierung die Wahltermine für die Ersatzwahl festgelegt: Der erste Wahlgang findet am 12. März 2023 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 30. April 2023 durchgeführt.

Der Rücktritt von Ständerat Paul Rechsteiner auf den 16. Dezember 2022 macht eine Ersatzwahl noch vor den Gesamterneuerungswahlen im Herbst 2023 erforderlich. Die Regierung hat nun die Wahltermine festgelegt: So findet der erste Wahlgang am 12. März 2023 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 30. April 2023.

Diese Wahltermine erlauben es, dass der vakante Sitz in der Sommersession 2023 wieder besetzt werden kann. Zugleich haben die Parteien ausreichend Zeit für das Wahlvorschlagsverfahren. Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist bis zum 9. Januar 2023 (erster Wahlgang) beziehungsweise bis zum 22. März 2023 (allfälliger zweiter Wahlgang) möglich. Die formelle Bekanntmachung der Ersatzwahl erfolgt durch die Staatskanzlei im Amtsblatt vom 7. November 2022.

Die Gesamterneuerungswahlen von National- und Ständerat finden – wie bereits im Januar dieses Jahres kommuniziert –am 22. Oktober 2023 sowie allenfalls am 19. November 2023 (zweiter Wahlgang Ständerat) statt. Wahlvorschläge für die Nationalratswahl und den ersten Wahlgang der Ständeratswahl können vom 3. April bis am 21. August 2023 bei der Staatskanzlei eingereicht werden. So kann das Ergebnis der Ersatzwahl vom März bei der Gestaltung der Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen berücksichtigt werden.