Der Kantonsrat hat mit dem Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus beschlossen, die Aprilsession zu streichen. Mit dem XXIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates soll dieser Beschluss rechtlich verankert werden. Die vorberatende Kommission hat die Vorlage beraten und beantragt dem Kantonsrat, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Das Kantonsratspräsidium schlägt dem Rat mit einem Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates Veränderungen von Sessionsrhythmus und -dauer sowie angepasste Sitzungszeiten vor. Auf diese Weise soll die Streichung der Aprilsession abgefedert und die Sparvorgabe des Kantonsrates umgesetzt werden.
Neu sind eine Frühjahrs-, Sommer-, Herbst- und Wintersession in Abständen von 11 bis 15 Wochen vorgesehen. Der erste Sessionstag soll jeweils um 14 Uhr beginnen, eine Viertelstunde früher als bis anhin. Der Sitzungsbeginn an den folgenden Sessionstagen bleibt unverändert bei 8.30 Uhr. Das ordentliche Sitzungsende soll an allen Sessionstagen auf 18 Uhr vereinheitlicht werden. Bis auf den ersten Sessionstag würden sich somit alle Sitzungen um eine Stunde verlängern. Aufgrund der gestiegenen Geschäftslast würde die Höchstdauer der Sessionen von bisher drei Tagen auf neu vier Tage erhöht werden, was jedoch nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist.
Unter dem Präsidium von Kantonsrat Martin Sailer, Wildhaus-Alt St.Johann, hat die vorberatende Kommission die Vorlage beraten. Nach eingehender Diskussion hält sie am bisherigen System mit jährlich fünf Sessionen à höchstens drei Tagen und an den bisherigen Sitzungszeiten fest. Die vorberatende Kommission spricht sich damit mit knapper Mehrheit gegen die rechtliche Verankerung der vom Kantonsrat beschlossenen Streichung der Aprilsession aus. Der Vorschlag des Präsidiums wird nicht als geeignet erachtet, die Effizienz zu steigern. Der Spareffekt erscheint der vorberatenden Kommission zudem zu gering, um die Streichung der Aprilsession zu rechtfertigen.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Novembersession 2022 in einziger Lesung. Die Botschaft und der Entwurf des Präsidiums sind auf der Webseite des Kantonsrates (Geschäftssuche) und im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 27.22.01 zu finden. Der Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus ist unter der Geschäftsnummer 33.21.09 abrufbar.