Der mittels Postulat geforderte Bericht «Integrationsagenda St.Gallen» der St.Galler Regierung soll die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz sowie Möglichkeiten der Optimierung aufzeigen. Die vorberatende Kommission verlangte zum Bericht eine klare Kompetenzaufteilung für die Aufgaben und die Finanzierung der Integrationsgelder des Bundes. Mit dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz liegen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vor. Die Kommission hat beide Vorlagen beraten und beantragt dem Kantonsrat, auf den Bericht sowie auf Botschaft und Entwurf einzutreten.
Der Kantonsrat hat die Regierung mit dem Postulat 43.18.06 «Integrationsagenda Schweiz» eingeladen, einen Bericht zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton St.Gallen vorzulegen. Dieser soll aufzeigen, wie die Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden zur Umsetzung der Integrationsagenda optimiert und wie die Finanzierungsflüsse zwischen Bund und Kanton einerseits und Kanton und Gemeinden andererseits ausgestaltet werden können. Zudem soll der Bericht aufzeigen, wie die Aufgaben der verschiedenen Departemente bei der Integration im Sinne schlankerer Abläufe, einer besseren Erreichung der Wirkungsziele und der Kosteneinsparung zusammengeführt werden können.
Weitere Abklärungen nötig
Unter dem Präsidium von Guido Etterlin, Rorschach, hat die vorberatende Kommission an zwei Sitzungstagen den Bericht beraten. Aufgrund offener Fragen bestand Bedarf für weitere Abklärungen und Präzisierungen. Zudem wurde die noch offene Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) über die Integration von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen thematisiert. Schliesslich vertiefte die Kommission auch die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden, die Ausgestaltung des Controllings und der Qualitätssicherung sowie die Organisation der elektronischen Fallführung im Rahmen der Abklärungen.
Die vorberatende Kommission beauftragte daraufhin das federführende Departement, unter anderem die vorgesehene Leistungsvereinbarung zu optimieren und die Zuständigkeiten zu regeln.
Gesetzliche Grundlagen schaffen
Die Regierung unterbreitete daraufhin dem Kantonsrat den VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz, um klare gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu schaffen. Insbesondere werden damit die Hauptzuständigkeiten den politischen Gemeinden übertragen und die Aufgaben des Kantons bestimmt. Einzelheiten der Finanzflüsse und Abläufe werden in der noch abzuschliessenden Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen (VSGP) geregelt.
Optimierungen umsetzen
Das Ziel ist es, administrative Vereinfachungen für die kommunalen Sozialämter zu schaffen. So mussten sich bisher die Sozialämter bei der Wahl von Integrationsmassnahmen auf eine kantonal geprüfte Angebotsliste stützen und andere Angebote vom Kanton genehmigen lassen. Neu können die zuständigen Sozialämter selbständig und im Einzelfall entscheiden, ob eine Integrationsmassnahme den Qualitätskriterien entspricht beziehungsweise sinnvoll ist. Zudem sind die Gemeinden für die durchgehende elektronische Fallführung zuständig, um auch nach Wohnsitzwechsel die Weiterführung von Integrationsbemühungen nahtlos zu gewährleisten. Die vorberatende Kommission begrüsst diese neuen gesetzlichen Grundlagen und die klare Regelung der Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden.
Der Kantonsrat berät den Bericht «Integrationsagenda» in einziger Lesung in der kommenden Septembersession. Botschaft und Entwurf zum VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz werden in der kommenden Septembersession voraussichtlich in erster und zweiter Lesung beraten. Der Bericht sowie Botschaft und Entwurf der Regierung sind auf der Webseite das Kantonsrates unter der Geschäftsnummer 40.19.02/22.22.16 zu finden.